InaMeisss
Hallo ! :) Ich arbeite gerade in Teilzeit in Elternzeit. Wenn ich erneut schwanger werden sollte, dann würde der Bemessungszeitraum der letzen 12 Monaten wahrscheinlich in die Teilzeitarbeit hineingehen. Ist es richtig, dass dann aus meinem Teilzeitgehalt die 65% für das Elterngeld ermittelt werden? Danke !!
Hallo, es zählen die letzten 12 Monate vor der Geburt, Monate mit EG bis zum 14 Lebensmonat und mit MG können ausgeklammert werden. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Kommt auf den ET an. Zunächst ist es richtig, dass die 12 Monate vor Geburt entscheided sind. Aber Monate mit Elterngeld werden längstens bis zum 14. Lebensmonat ausgeklammert und Monate mit Mutterschaftsgeld auch. Alles ab 15. Lebensmonat zählt . ausgeklammerte Monate werden durch frühere Lohn Abrechnungen ersetzt.
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