Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Richtig gehandelt?

Frage: Richtig gehandelt?

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Sehr geehrte Frau Bader ! Schön,daß Sie wieder da sind. Hoffe, es geht Ihnen besser ? Folgendes: Da Sie mir gesagt haben,daß ich noch offiziell im Arbeitsverhältnis stehe, habe ich heute per Einschreiben meinem ehem. Arbeitgeber die Kündigung gesendet.Da mein alter Arbeitsbetrieb ja seit Ende April nicht mehr besteht,weil der Pachtvertrag ausgelaufen ist, ist meine Frage: Gilt die Kündigung sofort oder bin ich offiziell erst in 4 Wochen gekündigt ? Ich wollte mich nämlich weiter bewerben,etc. Die Rechtsauskunft meiner Versicherung meinte, die Kündigung gilt sofort.Doch ich würde Ihre kompetente Meinung dazu hören. Ich hoffe, Sie können mir so schnell wie möglich antworten. Bis dahin, alles Gute. Katrin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Kathrin, Sie können hier fristlos kündigen, die Kü gilt also sofort. Sie sind auch beim AA nicht gesperrt. Gruß, NB


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