Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Resturlaubstage

Frage: Resturlaubstage

jbfl22

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Guten Tag, ich habe eine Frage zur Übernahme der Resturlaubstage vor Mutterschutz. Ich konnte mehrere Urlaubstage aus dem Jahr 2023 in 2024 übernehmen, die bis Ende März genommen werden müssen. Das wollte ich auch im Januar, bin nun aber bis Beginn des Mutterschutzes krank geschrieben worden. Ich habe also keine Möglichkeit mehr, die Urlaubstage vor dem Mutterschutz zu nehmen. Würden diese Tage jetzt trotzdem mit Ende März verfallen? Oder bleiben diese trotzdem bis nach Ende der Elternzeit bestehen? Ich habe vor, im Laufe der Elternzeit wieder in Teilzeit zu arbeiten. Muss ich diese Resturlaubstage dann innerhalb der Elternzeit aufbrauchen oder bleiben sie dennoch bis nach Ende der Elternzeit bestehen? Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir bei meinen Fragen helfen könnten!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Die Tage verfallen nicht und können auch noch nach der EZ genommen werden, § 17 BEEG. Liebe Grüße NB


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