Mitglied inaktiv
Hallo. Mein AG will mir nach dem EU nur eine Vollzeit-Stelle geben (trotz Teilzeitgesetz). Ich habe 1 Jahr dort gearbeitet und war dann 5 Jahre im EU. Wie hoch ist die Chance eine Abfindung in Höhe der Richtlinie (1/2 Gehalt pro Beschäftigungsjahr) zu bekommen? Wenn keine Einigung stattfindet, ist es dann besser vor Gericht zu gehen (bzgl. Abfindung bzw. Teilzeitanspruch)? Danke für die Hilfe. Gruß-Dunja
Hallo, wenn es im Vertrag nicht steht, muss er IHnen gar keine Abfindung zahlen. Dann hilft evtl. der Gang zu Gericht. Gruß´, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Beginn der EZ
- Formulierung
- Beschäftigungsverbot aufgrund von Mobbing?
- Rückzahlung Fachweiterbildung
- Elterngeld beim zweiten Kind
- Elterngeld beim 2. Kind – wie wird berechnet, wenn ich nach aktueller Elternzeit in Teilzeit arbeite?
- Urlaubsanspruch im Teilbeschäftigungsverbot
- Mutterschaftsgeld
- Arbeiten in der Industrie - Steht mir eine BV zu?
- Beschäftigungsverbot ist das rechtlich konform?