Mitglied inaktiv
Hallo. Mein AG will mir nach dem EU nur eine Vollzeit-Stelle geben (trotz Teilzeitgesetz). Ich habe 1 Jahr dort gearbeitet und war dann 5 Jahre im EU. Wie hoch ist die Chance eine Abfindung in Höhe der Richtlinie (1/2 Gehalt pro Beschäftigungsjahr) zu bekommen? Wenn keine Einigung stattfindet, ist es dann besser vor Gericht zu gehen (bzgl. Abfindung bzw. Teilzeitanspruch)? Danke für die Hilfe. Gruß-Dunja
Hallo, wenn es im Vertrag nicht steht, muss er IHnen gar keine Abfindung zahlen. Dann hilft evtl. der Gang zu Gericht. Gruß´, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen erneuter Schwangerschaft – Frage zur Besoldung und Beschäftigungsverbot (Beamtin in Hessen)
- Stillzeit in der Tierarztpraxis
- Elternzeit
- Urlaub aus Mutterschutz Zeit nehmen
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Sind Änderungen der Aufteilung Elterngeld / ElterngeldPlus möglich?
- Kinderärztin möchte keine Verordnung für eine KG ausstellen-Gründe?
- Elterngeldantrag, alleinerziehend
- Resturlaub nehmen in Teilzeitarbeit in Elternzeit
- Resturlaub nehmen in Teilzeitarbeit in Elternzeit
- Erneuter Kinderwunsch in Elternzeit