Mitglied inaktiv
S.g.Frau Bader, mir wurde gesagt das es ein neues Gerichturteil gibt das aussagt: Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz in "Fußnähe" natürlich erst für 3 jährige. Können sie mir dieses Urteil nennen und sagen ob es in NRW, im Ruhrgebiet gilt? Vielen Dank im Vorraus
Hallo, ortsnah ist nicht fußnah. Hier ging es ja um einen extrem weit entfernten Platz. Das wird eine Einzelfallentscheidung sein. GRuß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, ich kann Dir leider nur sagen wo es steht aber nicht ob es für NRW gilt. Würde mich aber auch interressieren. LG Silke http://www.finanztip.de/recht/sonstiges/ur10p98081.htm Anspruch auf ortsnahen Kindergartenplatz Eine Gemeinde wies einem Ehepaar für dessen dreijährige Tochter wegen Überfüllung der örtlichen Kindertagesstätte einen Kindergartenplatz in einer 10 Kilometer entfernten Einrichtung zu. Wegen der Berufstätigkeit der Eltern hätte das Kind selbst mit dem Bus zum Kindergarten fahren und sogar einmal umsteigen müssen. Dies hielt das Verwaltungsgericht Göttingen für unzumutbar und stellte fest, dass die Gemeinde nach dem Kindertagesstättengesetz verpflichtet ist, den Eltern einen "ortsnahen Kindergartenplatz" zur Verfügung zu stellen. Beschluss des VG Göttingen 2 B 2297/98 NJW Heft 93/1998, LXII Finanztip.de Keine Gewähr für Richtigkeit
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Hallo, wir haben heute für unseren zweijährigen Sohn für unsere drei Wunschkindergärten allesamt Ablehnungen erhalten. Die Rücksprache mit dem Jugendamt ergab, dass nur ein Platz an einem Kindergarten vorhanden ist, der, sagen wir mal höflich formuliert, nicht gerade hochwertig ist. Frage: Wenn wir diesen Platz nun ablehnen, ist dann der Rech ...