SuperMiri1982
Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich in einer schwierigen Lage. 2010 habe ich meine älteste Tochter geboren. 2 Jahre später habe ich mich vom Vater getrennt. Er ist gewaltätig gewesen. Alle versuche, der gemeinsamen Tochter wegen, eine Therapie zu besuchen, wurden kategorisch vom Vater abgelehnt. Da die Übergriffe irgendwann täglich stattfanden bin ich 2012 fluchtartig ausgezogen. Auch an meinem neuen Wohnort fanden wir die ersten Jahre keine Ruhe. Nach Jahren wurden die Angriffe weniger bzw. nur noch in Übergabesituationen oder am Telefon bzw. über das Internet. Leider habe ich diese Vorfälle nie angezeigt. Denoch gibt es diverse Zeugen. Die Situation spitze sich zu als ich im oktober 2020 meine 2. Tochter gebar. Der Vater lauerte vor der Haustür und griff auch befreundete Nachbarn, die die Übergabe zu meinem Schutz übernahmen, an. Im Februar 2021 wurde dem Vater dann gerichtlich die Sorge hälftig zuerkannt. Das Jugendamt haben wir im vorfeld des prozessverlauf ausführlich informiert. Glücklicherweise existiert zum Gerichtsurteil ein Vermerk in dem Umgang, Ferienzeiten, Telefonzeiten...so ziemlich alles geregelt wurde. Von meiner Cousine, einer Sozialpädagogin, habe ich den Tipp bekommen, nun auch Verantwortung abzugeben. Sie sowie meine Anwältin rieten mir Protokoll zu führen. Obwohl der Kontakt nun auf Emailverkehr reduziert wurde, ist der Vater nicht in der Lage vernünftig sachlich zu lommuniezieren. Ich habe ihn daher aufgefordert, den emailverkeht nur noch für dringende Angelegenheiten unserer Tochter wegen zu nutzen. Immer wenn ich Ihn versuche Grenzen aufzuzeigen, "benutzt" er Dritte um seinen Terror stellvertretend auszuführen. Die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt gestallt sich daher Recht schwierig. Als Beispiel: Das Kind hat ein Recht auf Umgang/ Kommunikation mit beiden Elternteilen. In den Sommerferien war sie nun 3 Wochen jei ihm und 3 bei mir. Als sie bei ihm war, nahm er ihr handy an sich und schaltete es ab. Ich habe annähernd 3 Wochen nux von meiner Tochter gehört. Als ich das, Jugendamt informierte, teilte mir die Sachbearbeiterin mit, sie seie aufgrund des Urteils dafür nicht mehr zuständig und ich möge das mit dem Vater klären. Ich teilte ihr darauf hin, dass ich hoffe, dass sie mit seinen Anliegen künftig genauso verfahre. Andernfalls sehe ich mich gezwungen eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu senden. Nun waren die Ferien um und meine Tochter vergass einmal das Handy pünktlich einzuschalten. Denoch hat sie am selben Abend noch zurück gerufen. Zwei Wochen später griff mich der Vater wieder per Email an bzw verlangte von mir mit Frist eine Zeigniskorrektur vornehmen zu lassen. Ich verwies ihn auf die geteilte sorge und bat ihn sich an die Schuke zu wenden. Auserdem erinnerte ich ihn daran, nur noch wichtige Anliegen zu klären. Direkt am nächsten Tag erhieltich von der Sachbearbeiterin vom Jugendamt die Email. Der Vater habe sich beschwert über den fehlenden Telefonkontakt (siehe oben), der 2 wochen her war und zudem noch am selben abend nachgeholt wurde. Aich im Vorfeld bat ich die Sachbestbeiterin, sich die Anschuldigungen des Vater belegen zu lassen. Denoch war sie fürmich nicht zuständig aber dür der Vater dann wohl doch. Aufgrund dessen habe ich eine Beschwerde geschrieben und die Email beigefügt. Ich würde gerne kooperieren, nur hab ich das Vertrauen zu der SB verloren. Die Beschwerde wurde abgewiesen. Auf die Emails der SB wirde nicht eingegangen und auch ein vorgeschlagener Sachbearbeiterwechsel wurde aus "sozialpädagogischer Sicht" abgelehnt. Immer dann wenn ich den Vater in Grenzen weise bekommen ich einen regelrechten "Shotstorm". Er selbst bombarfiert mich mit email, dann folgen unbegründete Beschwerden die er im Jugendamt absetzt und zudem versucht er persönliche Gespräche bei der Familienberatung zu erzwingen. Coronabedingt bieten die derzeit gar keine persönliche Beratung an. Welche Möglichkeiten hab ich, mich vor solchen Übergriffen zu schützen? Kann ich vom Jugendamt verlangen Gespräche via zoom zu führen und diese aufzuzeichen oder zu protokollieren. Ich weiß wirklich nicht weiter.
Hallo, so lange Texte kann ich hier leider nicht lesen, das springt das Forum. Außerdem verstehe ich nicht, ob der Vater der 1. Töchter tatsächlich der gleiche ist wie von der 2. Tochter. Liebe Grüße NB
KielSprotte
1. Wird Frau Bader deinen viel zu langen Text wohl nicht lesen und 2. bist du bereits anwaltlich vertreten und somit darf Frau Bader dir nicht antworten.
SuperMiri1982
Aber das Sorgeverfahren ist ja mit dem Urteil abgeschlossen. Daher werde ich derzeit nicht anwaltlich beraten. Ich wollte den Beitrag bearbeiten und kürzen. Geht aber nicht mehr.
cube
Also eigentlich ist dein Problem, dass 1.) der Vater dich per Mail angeht/beschimpft/Vorwürfe macht etc 2.) der Vater "seine" Umgangsregelungen peinlichst genau durchsetzen will und sich bei einem verspäteten sofort beim JA beschwert 3.) du die SB beim JA als parteiisch empfindest. 1. & 2.) würde ich einfach ignorieren. Solange du zB ein Telefonat nachholen lässt sobald möglich, muss dich sein Gezeter nicht interessieren. zu 3.) Wenn du dies nachweisen kannst, beschwere dich, beschwere dich nochmal offiziell darüber. Du wirst da aber nur eine Chance haben, wenn du Verfehlungen auch nachweisen kannst. Eine Entscheidung, die nicht nach deinem "Geschmack" ist zB wird da nicht reichen. Ebenfalls ist die SB nicht dafür zuständig, die Kommunikation des Vaters mit dir irgendwie zu ändern. Das ist eine Sache zwischen euch. Das JA ist ja für die Belange euer Kind betreffend zuständig, nicht dafür, wie seine E-Mails formuliert sind. Ichglaube, da musst du dir ein dickeres Fell zulegen. Bzgl. 3 Wochen nichts von euer Tochter gehört: naja, es ist sein Umgang. Oder ist es offiziell geregelt, dass während seines Umgangs ein tägliches Telefonat zwischen Kind und dir stattfinden muss? Etwas anderes wäre es auch, wenn euer Kind dich sprechen möchte, der Vater dies aber verbietet. Sie ist ja inzwischen 11 Jahre und da kann der Vater solche Dinge wie mit Mama telefonieren wollen nicht mehr nur noch komplett selbst steuern und ggf. verbieten. Wenn du aber meinst, das alles sehr viel komplizierter ist und es ganz viele andere Dinge noch dazu gibt, solltest du dir wieder einen Anwalt suchen und dich beraten lassen. Denn auch wenn Frau Bader den langen Text liest, kann sie dich kaum in einem Forum für einen Fall beraten, der sich bereits über Jahre zieht.
SuperMiri1982
Nein, er ist nur der Vaterder Erstgeborenen.
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