Judith35
Anbei die Vereinbarung: "Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.Die Vergütung richtet sich dabei nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung der Hebammen nach § 134 a SGB V. Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, können neue Teilnehmerinnen nicht in einen laufenden Kurs aufgenommen werden. Versäumt die Kursteilnehmerin einzelne Stunden, behält die Hebamme ihren Gebührenanspruch unabhängig davon, aus welchen Gründe die Kursteilnehmerin nicht teilgenommen hat. Die Gebühren für versäumte Stunden richten sich nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes (13,29 € pro Kursstunde), in dem der Kurs stattfindet. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Der Hebamme wird das Recht eingeräumt, einzelne Kursstunden bei Bedarf kurzfristig zu verlegen Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00€ berechnet. Ich erkläre mich mit den oben genannten Vereinbarungen einverstanden und melde mich hiermit verbindlich zum Kurs vom 05.06.2019 - 03.07.2019 an". Zwar steht es in der Vereinbarung dass sie kurzfristig Kursstunden verlegen kann, aber wenn "einzelne" dann heiß das für mich nicht gleich die Hälfte davon....und noch um einen Monat, weil sie Ihr Urlaub zuerst machen will?! Ich habe mich verbindlich zum einem Kurs angemeldet, der vom 05.06 bis zum 03.07 stattfinden sollte und nicht bis zum 07.08. Ich habe eine Rechnung bekommen für folgende Termine:24.07., 31.07.,07.08.19. Auf meiner Anmeldung stehen solche Termine nicht... Sie hat mich weder mündlich noch schriftlich informiert, wann genau die von Ihr verlegte Termine stattfinden, nun am 26.06 am Telefon gesagt: " Ende Juli, Anfang August".
Hallo, einzelne Verträge kann ich hier leider nicht prüfen. Bitte die Hinweise lesen Liebe Grüße NB
mellomania
aber es steht doch da. du meldest dich an, sie hat das recht!!! einzelne!! stunden zu verlegen. das können auch alle sein.. das ist nicht summarisch aufgeführt. und die vier wochen sind ein vertretbarer zeitraum. wären es jetzt 4 monate ok aber meiner meinung nach und den bedingungen oben nach, hast du da keine möglichkeit
Die letzten 10 Beiträge
- Verlängerung EZ
- Schwester passt auf Bruder auf
- Stille Geburt 36. SSW
- Änderungskündigung
- Arbeitsvertrag
- Schwanger/Krankengeld
- Kündigung in Elternzeit wegen Betriebsaufgabe
- Meine Eltern wollen die obsorge meines kindes
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot