Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ratlos?

Frage: Ratlos?

InaMeisss

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Hallo.Wir heiraten im September. Ende September beginnt auch mein Mutterschutz und geht bis Januar. Nach dem Mutterschutz überlegen wir in die Steuerkombi 3/5 zu wechseln. (Im Mutterschutz über wollen wir 4/4 lassen). Ich beziehe nach dem Mutterschutz auch Elterngeld ca.900 € Netto Wenn wir jetzt in 3/5 sind, bleibt dann mein Elterngeld bei 900€oder wird es viel weniger ausfallen, weil mein Mann ja dann mehr Nettoeinkommen hat ? Fragen uns was besser ist ? 3/5 oder 4/4 während ich Elterngeld beziehe ? Danke ! Wir kennen uns einfach nicht aus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, für das EG gilt die Steuerklasse, die im relevanten Zeitraum gegolten hat. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Es wird bei dir für das Elterngeld die Steuerklasse genommen die vor Geburt vorherrscht. Bedenke das dein Elterngeld dem Progressionsvorbehalt bei der Steuer unterliegt.


InaMeisss

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D.h wenn wir nach dem Mutterschutz in 3/5 wechseln, dann bekomm ich mein ganz normales EG von 900€ und mein Mann mehr Nettogehalt? Es kann aber sein, dass dann höhere Nachzahlungen kommen ? :)


MamavonMia123

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Sofern man eine Steuererklärung macht bezahlt man immer die gleichen Steuern, egal ob 4/4 oder 3/5. Im ersten Fall gibt es meist eine größere Erstattung nach Steuererklärung, im zweiten Fall muss man eben vermutlich nachzahlen Da du EG beziehst, bist du verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. So mein Wissensstand.


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