bubblegun
Hallo! Ich (mit alleinigen Sorgerecht) versuche seit 1 Jahr mein Kind zurück zu bekommen. Gerichtliche Termine etc. Jugendamt hat gesagt er kann nicht sofort zu mir (Kita & Kontakt Aufbau). Umgang kann nicht zustanden kommen da die Urgroßmutter ständig das verhindert zusammen mit das Jugendamt. Seit Februar möchte ich mein Kind zur Adoption abgeben. Da ist eine Kindeswohlgefärdung untersucht worden & ausgesprochen. Mein Sohn wohnt immer noch da und die Jugendämter tischen mir wieder lügen auf (sie sind im Gespräch mit das anderen Jugendamt (was der anderen verneint). Ich habe schon mein Anwalt einschaltet um ein Termin zu bekommen bezüglich Umgang. Der Richter will es nicht hören. Die Adoption kommt nicht voran da niemand da ist oder ein Blödsinn erzählt. Der Anwalt hat mir gesagt der Junge kommt nicht zu dir. Egal was passiert da ich keinen Kontakt mit ihm hatte 1 Jahr lang. Was verhindert wurde von Oma. Jugendamt Regensburg schreibt seit Oktober dass Urgroßmutter das Problem ist. Tja nichts passiert. Der Junge (5) hat Angststörungen die diagnostiziert wurde. Geht zu 2 Kinder Psychiatern und die Polizei und Nachbarn melden seit Februar ständig beim Jugendamt dass der Junge nicht gut aufgehoben ist. Da passiert nichts! NICHTS!!! Ich kann schon wieder ausrasten. Was kann ich tun?
Hallo, das ist ein sehr komplexer Sachverhalt und ich kann dazu nicht sagen, weil ich die Hintergründe nicht kenne. Hinzu kommt, dass Sie auch anwaltlich vertreten sind. Liebe Grüße NB
Ani123
Ich verstehe den Sachverhalt nicht ganz. - Kind ist heute 5 Jahre. - Kind lebt bei der Urgroßmutter. - Seit einem Jahr versuchen sie ihr Kind zurück zu bekommen. Andererseits schreiben sie, dass die Adoption nicht voran kommt. Das widerspricht sich. Diese Fragen bleiben für mich offen? Was ist ihr Ziel? Kind lebt wieder bei ihnen oder Adoption? - Haben Sie das Kind freiwillig der Urgroßmutter gegeben oder wurde es vom JA genommen? Wenn Inobhut, wie wurde das vom JA begründet? - Seit wann lebt das Kind bei der Urgroßmutter? - Leben bei der Urgroßmutter und dem Kind noch mehr Personen? Z. B. der Urgroßvater? Seit wann lebt das Kind dort? - Wann haben Sie ihr Kind zuletzt gesehen? - Gibt es einen Plan, worauf die Termine zum Umgang stehen? - In welchen Rhythmus (wöchentlich, monatlich) und wie lange dürfen Sie das Kind laut Plan sehen (z. B. 1 Stunde oder 2 Stunden)? - Soll der Umgang begleitet stattfinden? Wenn ja, wer begleitet den? - Wie wird begründet, dass Umgangstermine ausfallen? Es sind viele offene Fragen, ohne die ich keine Aussage dazu machen kann. Das JA strebt in der Regel eine Rückführung in die Ursprungsfamilie an. Es gibt Gründe, die dem widersprechen, wie z. B. wenn das Kind Gewalt ausgesetzt wäre.
lilly1211
Wozu willst du das Kind zurück um es dann zur Adoption freizugeben? Würde ich als Jugendamt auch nicht unterstützen.
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