Mitglied inaktiv
Hallo, hier schreibt mal ein alleinerziehender Papa, der den Unterhalt bei seiner Ex einfordern muß. Weil ich neulich hier schon die Frage gelesen habe und selbst vor einem ähnlichen Problem stand, möchte ich sie selbst beantworten, da das Frau Bader aus gutem Grund nicht kann und ich andere davor warnen möchte. Wenn der beauftragte Anwalt trotz der vom Amtsgericht genehmigten kostenlosen Beratungshilfe Geld von seinem Klienten fordert (und sei es nur ein "Vorschuß"), ist das absolut nicht rechtens. Dafür gibt es das Beratungshilfegesetz! Auf keinen Fall etwas zahlen, denn die Anwälte werden vom Land (übers Gericht) mit entsprechenden Pauschalen bezahlt, sie machen das also nicht umsonst!!! Falls der Anwalt auf stur schaltet, den Fall beim Amtsgericht (beim zuständigen Rechtspfleger) vortragen und Beweise (z.B. eine Rechnung oder ein Schreiben) mitnehmen. Dann gibt es notfalls (ausnahmsweise) auch nochmal einen Schein, obwohl das sonst nicht gestattet ist. Über einen solchen Anwalt kann man sich bei der Anwaltskammer (in jedem Bundesland) beschweren. So, das für alle, die es auch betrifft, denn ich bin KEIN Einzelfall und habe meine Informationen direkt vom Amtsgericht bekommen. Frau Bader jedenfalls vielen Dank für ihre tollen Tips. Ich kann verstehen, daß sie gewisse Fragen nicht beantworten möchte (bzw. darf). Daher mach ich das in diesem Fall mal. Viele Grüße an alle, die auch für ihr Recht kämpfen müssen, Ron(ald) & Kiddies
Hallo, sorry, finde ich nicht ok. ZUm einen gibt es nun mal Gesetze, an die ich mich halten muss (ob die ok sind oder nicht) zum anderen kann ich nicht öffentlich im Interent Dinge sagen, die mich meine Zulassung kosten. Wer gegen einen RA vorgehen will, kann sich an die Rechtsanwaltskammer wenden oder offiziell einen anderen RA einschalten. WEnden Sie sich an meine E-Mail und ich darf entgeltlich Auskunft erteilen. Das Gesetz sieht es nunmal so vor. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
oT
Mitglied inaktiv
Das ist doch alles krank, warum sollte Frau Bader darüber nicht informieren dürfen. Es geht doch schließlich um schwarze Schafe und die gibt es unter RA´s zu genüge. Muß Frau Bader die jetzt decken? Das ist ein Beruf wo man Unwissende ganz einfach übers Ohr hauen kann, oder besser gesagt, dieser Beruf versaut den Charakter, da ein RA nichts verlieren kann, und wenn das Geld immer noch nicht reicht, wird einfach doppelt abgerechnet. Und wenn man sich von seinem Anwalt nicht entmündigen lassen will, weil man die Felle schon wegschwimmen sieht, legt der einfach das Mandat nieder, und dann steht man noch blöder da, dann brauch man wieder einen neuen Anwalt um sich gegen den alten zu schützen, denn der macht aus jeder zuvor gestellten Frage einen neuen Rechtsfall und man wird mit immer neuen Rechnungen überhäuft. Also seid immer lieb zu Euren Anwälten, das sind ganz sensible Wesen und nur sie wissen was rentabel ist, sonst werdet Ihr noch Euer blaues Wunder erleben. Leider gehts nicht immer ohne, deshalb: seid devot!!!!!!!!!!!!!