Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Praxisgebühr

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Praxisgebühr

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader! Ich habe da mal eine (vielleicht) dumme Frage: Muß man eigentlich in der Schwangerschaft Praxisgebühren bezahlen, wenn man "nur" zu den vorgegebenen Vorsorgeterminen geht? Vielen Dank für eine kurze Info! Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es gibt Mutterschaftsrichtlinien, darin ist gereglt, was der Arzt machen kann, damit die Praxisgebühr nicht anfällt. Heißt praktisch: vorgeschrieben sind nur Minimalleistungen. So zählen die Herztonkontrolle ab der 28. Woche und bakteriologische Untersuchungen nicht zur Vorsorge. Liebe GRüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, wenn Du nur zur Vorsorgeuntersuchung gehst, keine weitern Leistungen beziehst, keine Fragen von Deinem FA beantwortet haben willst und auch sonst nicht mit ihm reden willst, dann brauchst Du keine Praxisgebühren bezahlen. LG Sibs


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