Mitglied inaktiv
Hallo, wenn ich ein Paket von einem Versandhaus komplett zurückschicke, also gar nichts aus diesem Paket behalte muss da da trotzdem das Porto für die Zusendung an mich bezahlen? Mir ist es jetzt schon zum zweiten Mal passiert, dass ich eine Mahnung bekommen habe , dass ich die 5 Euro Porto nicht überwiesen habe. Beim erten Mal habe ich beim Paketbringer die Annahme verweigert und jetzt war die Kleidung entweder meiner Tochter zu gross oder einfach nicht schön! Ist daie von den Versandhäusern korrekt? Gruß Susanna
Hallo, das kommt darauf an, was vertraglich vereinbart wurde. Wenn es im Katalog so drinsteht, ist es zulässig. Gruß, NB
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