Mitglied inaktiv
Guten Tag Frau Bader, ich hoffe Sie können folgende kurz Frage beantworten. Unsere Nachbarn handhaben es so, daß sie des öftern den PKW offen lassen (Schlüssel im Haus) damit die Kinder damit "spielen" können. Die Eltern selber befinden sich in diesem Moment im Haus oder auf Terrasse und haben das Auto nicht im Blick. Trotz Verbot unsererseits haben unsere Kinder (fast 10 und fast 5) die Gelegenheit genutzt und mitgespielt. Nun schlug die Nachbarstochter die Autotür, im Spiel, zu und unsere Tochter hatte ihre Hand noch dazwischen. Glücklicherweise, ist es nur eine Schnittwunde. Wie sieht es rechtlich aus? Habe ich die Aufsichtsplicht verletzt? Reicht ein Verbot meinerseits aus? Was passiert, wenn die Kinder es schaffen die Handbremse zu lösen und das Auto rollt, da schräge Auffahrt, weg? Vielen Dank 3P
Hallo, *kopfschüttel* das ist grobe Pflichtverletzung. Die Eltern haften dann - auch wenn Ihren Kindern etwas passiert. Das würde ich denen schriftl. auch so mitteilen. Liebe Grüsse, NB (die in einem Fingerglied keine Nerven mehr hat, weil Autotür)
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich habe gehört, dass Frau, sobald sie schwanger ist, von der Anschnallpflicht im PKW befreit ist. Ist das wahr? Danke für die Antwort. Gruß Katja
Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihr Kommentar zu meiner Frage zur Anschnallpflicht im PKW bei einer bestehenden SS. Wie sieht denn jetzt die Rechtslage aus? Besteht eine Anschnallpflicht für Schwangere oder sind diese davon befreit? Natürlich fahre ich nicht ohne Gurt. Ich wollte nur mal wissen wie die Rechtslage da aussieht. Danke fü ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner