Terkey235
Liebe Frau Bader, ein Lehrer unseres Kindes vermutet negative Äußerungen über ihn im Klassenchat. Er verlangt, dass alle Kinder ihm die fraglichen Stellen auf ihren Smartphones zeigen bzw. ihm die Geräte aushändigen. Die Kinder haben sich geweigert. Nun wurden wir Eltern dazu aufgefordert, bis zum Datum x die Handys der Kinder einzureichen. Begründung: Da WhatsApp Daten auch extern speichert, darf der Lehrer alles aus dem Chat lesen, das über ihn geschrieben wird . Aus meiner Sicht hätte bestenfalls die Polizei bei begründetem Tatverdacht das Recht auf Einsicht. Es geht nicht um Beleidigung, Verleumdung oder üble Nachrede o.ä., sondern um Kritik an einer unfairen Benotung, die die Kinder im Chat äußerten. Über die grundsätzlichen rechtlichen Schwierigkeiten mit WhatsApp bin ich mir im Klaren. Für meine Begriffe haben sie aber hiermit wenig zu tun. Vielen Dank für Ihre Mühe
Hallo, es gibt keinen Anspruch des Lehrers auf Herausgabe des Handys. Auch nicht der Polizei (es sei denn, mit richterlicher Verfügung). LIebe Grüße NB
mellomania
nene lasst das mal schön sein. schließt euch zusammen. hatten wir auch hier, da wurde der chat sogar der rektorin zugespielt. das hat riesen wellen geschlagen. das ist privat. und bleibt privat. von welcher klasse reden wir? auf lange sicht würde ich so einen chat gar nicht nutzen. kann, wie du siehst, nach hinten los gehen..dafür sind die elternvertreter da
cube
Dann muss er Anzeige erstatten - die Polizei kann dann bei begründetem Verdacht die Nachrichten einsehen. Er macht es ja nicht ungeschickt: er geht über euch als Erziehungsberechtigte in der Hoffnung oder Annahme, dass ihr euren Kindern sagt, sie müssten das offen legen. Nö. Abgesehen davon: solange eben keine Beleidigungen oder Mobbing da betrieben wird, fällt die Kritik eh unter Meinungsfreiheit. Damit sollte ein Lehrer klarkommen können. Oder will er auch das "normale" Gespräch darüber zensieren?
Berlin!
Natürlich muß kein Kind das Handy an einen Lehrer herausgeben, damit dieser dann in den Nachrichten stöbern kann. Dafür gibt es keinerlei Rechtsgrundlage. Die Kinder haben toll reagiert. Wichtig ist, dass auch die Eltern zusammenhalten und sich einig sind. Die Handy nicht rausgeben....der Lehrer schießt da deutlich übers Ziel hinaus. Nett formuliert.
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