Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Partnerschaftschbonus

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Partnerschaftschbonus

sebastian1001

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Hallo, ich habe eine Frage zum Partnerschaftsbonus. Meine Frau und ich machen ab Februar 2020 Teilzeit mit Elterngeld Plus, sprich Partnerschaftsbonus. Voraussetzung ist ja wie bekannt, dass die regelmäßige Arbeitszeit 25 Stunden nicht unterschreiten und 30 Stunden nicht überschreiten darf. Dass hierbei ein Monatsdurchschnitt gebildet wird ist klar. Das komplizierte für uns ist, dass wir beide im Schichtdienst, mit Wochenenddienstarbeit tätig sind. Also am Wochenende angefallene Stunden müssen wir direkt wieder abbauen. Was auch nicht das Problem ist. Ich denke überschreiten werden wir die 30 Stunden niemals. Eher unterschreiten. Ich habe ein Stundenkonto von ca. 200 Überstunden. Und hiervon würde ich gerne welche in den Partnerschaftsbonusmonaten abbummeln. Hierdurch würde ich dann natürlich die 25 Stunden unterschreiten und müsste das Elterngeld zurück zahlen. So ist es ja grundsätzlich geregelt, aber gilt dies auch in meinem Fall??? Ich meine, ich habe ja meine Arbeitszeit auf 25 Stunden gekürzt. Und egal wie viel oder wenig ich arbeite, bekomme ich auch die 25 Stunden vergütet. Alles andere wird meinem Stundenkonto gutgeschrieben bzw. abgezogen. Also es ist ja nicht so dass ich die Stunden geschenkt bekomme, ich habe sie ja erarbeitet und somit müsste man sie doch auch anrechnen oder nicht? Vielen Dank für Ihre Mühe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, was ist denn jetzt die Frage? Sie müssen die Voraussetzungen erfüllen. Liebe Grüße NB


Felica

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Wenn einer von beiden es nicht schafft erlischt der Anspruch für beide. Da gibt es keinen Spielraum


Dojii

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Es kommt tatsächlich darauf an, wie viel wirklich gearbeitet wird - nicht wie viel und wann das vergütet wird. Sprich, wenn du Überstunden abfeierst, dann fällst du aus den PB-Monaten raus. Da gibt es keine Ausnahme. Da ist das BEEG sehr streng und sehr sehr penibel formuliert. Nachzulesen auch in den Richtlinien zum Elterngeld, gerade im Punkt zur Nachprüfung der geleisteten Arbeitszeit (1.6.1): "Für die Prüfung, ob die Arbeitszeit-Grenze eingehalten wird, sind zunächst die zu berücksichtigenden Arbeitsstunden zu ermitteln. Maßgeblich sind zum einen die tatsächlich gearbeiteten Stunden. Überstunden sind genauso zu berücksichtigen wie eventuelle Unterstunden." Einzige Ausnahme sind Urlaubstage und ggf. Arbeitsausfälle durch Krankheit (mit Lohnfortzahlung!) oder Kinderkranktage. https://www.bmfsfj.de/blob/119692/409055a3dca0547a55258b46ad7fad42/richtlinien-elterngeld-plus-data.pdf


QueenMum

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Die Elterngeldstelle fordert das Stundenkonto an. Also wenn Ihr nicht sicher seit würde ich es lassen.


drosera

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Meine persönliche Erfahrung: die Elterngeldstelle will die Gehaltsabrechnungen sehen und den Schrieb vom Arbeitgeber, dass man in dem Korridor lag. Bei Stundenzettel hätte meine Firma denen wohl auch einen gehustet, da stehen nämlich die Kundenverträge drauf und ist erst einmal ein Geschäftsgeheimnis. Ich habe in der Tat Urlaub abgebummelt: 30h/ Woche bei 30h-Vertrag. Aus Sicht meines Arbeitgebers war ich damit aktive, arbeitende Mitarbeiterin. Mit welchen Kostenstellen ich die Wochenbuchung auf 30h bekomme, ist zweitrangig.


Dojii

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Faktisch ist das Betrug, da der Gesetzgeber eindeutig sagt, dass Unterstunden nicht zu den 30h/Woche dazuzählen. Wenn die Elterngeldstelle nur einen halbherzigen Nachweis angefordert hat, hattest du einfach Glück - das würde ich aber keinem empfehlen. Wenn dann am Ende doch etwas genaueres angefordert wird dürfen am dann doch beide alle 4 Monate wieder zurückzahlen. Hatten wir hier auch schon - Vater kam auf seinen Stundenkorridor, Mutter laut Arbeitgeber in einem der vier Monate nur auf 24,8h im Schnitt. Zack, alle beide durften alle vier Monate zurückzahlen - Widerspruch wurde auch abgelehnt, da das Gesetz eindeutig ist und eine Aufrundung (oder Abrundung) explizit ausgeschlossen ist.


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