Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Partnerschaftsbonusmonate

Frage: Partnerschaftsbonusmonate

Sophie123

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Guten Tag, ich bin alleinerziehend und steige nächste Woche wieder in Teilzeit in den Beruf ein. Aktuell sind sowohl mein Kind als auch ich erkältet und die Kita hat darum gebeten, dass das Kind bei noch stärkeren Symptomen zu Hause bleibt. Während der 4 Partnerschaftsbonusmonate muss ich zwischen 25-30 Stunden pro Woche arbeiten. Was ist wenn ich krank bin oder mein Kind krank ist und ich demzufolge nicht arbeiten kann? Ich habe Sorge, dass ich das Geld dann zurückzahlen muss. Vielen Dank! Sophie


Dojii

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Wenn du krank bist bekommst du erst mal 6 Wochen Lohnfortzahlung, das ist nicht schädlich. Hier werden dir einfach weiter fiktiv die Stunden gutgeschrieben, die du sonst arbeiten würdest. Ist dein Kind krank und du pflegst es zuhause ist das auch nicht schädlich. Auch hier werden dir einfach fiktiv die Stunden gutgeschrieben, du du sonst arbeiten würdest. Bist du länger als 6 Wochen krank und fällst in das Krankengeld, dann hast du tatsächlich ein Problem, denn dann kommst du nicht mehr auf deine Stunden für die PB-Monate. Dann müsstest du die PB-Monate alle zurückzahlen.


Felica

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Bist du dir sicher bei den kinderkranktagen? Bei mir zahlt der AG sie nicht, die werden auch dann nicht über die lohnabrechnung erfasst. Der AG meldet der KK lediglich wie viele Stunden ich an dem Tag gearbeitet hätte, sofern ich bei der KK die Kinderkranktage beantrage. Mache ich das nicht, ist das dem AG auch egal. Er ist ja raus. Ist von seiner Seite aus wie gesagt unbezahlte Freistellung.


Dojii

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Ja, das steht so in den Richtlinien zum BEEG unter Punkt 4.4.3.2.: "Auch bei der Inanspruchnahme von Resturlaub aus Vollzeit, ist für die Stundenzahl pro Urlaubstag die während des Partnerschaftsbonus vereinbarte Teilzeit-Sollarbeitszeit zu veranschlagen. Dasselbe gilt für Zeiten der Freistellung zur Pflege eines kranken Kindes." https://www.bmfsfj.de/resource/blob/156526/e813eb0f5dec48c469802bf1276f3f1d/richtlinien-zum-beeg-data.pdf Falls es nicht auf der Abrechnung ersichtlich ist, braucht man entweder den Bescheid der Krankenkasse oder ein Schreiben des Arbeitgebers, um es zu belegen.


Dojii

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Zusatz: Entscheidest du dich dafür (freiwillig) unbezahlt freigestellt zu werden und KEINE Kinderkranktage zu nehmen, dann gilt es natürlich NICHT als Arbeitszeit. Du musst hier schon den "offiziellen" Weg gehen, damit es zählt, dafür ist er ja da. ^^


Sophie123

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Herzlichen Dank für die Antworten. Ich habe noch eine Frage zu den Kinderkranktagen: ich weiß noch nicht, ob bzw. wie viele Kindkranktage mein Arbeitgeber zahlt. Ich werde 26 Stunden arbeiten, jeweils am Montag, Mittwoch und Donnerstag. Am Dienstag und Freitag habe ich frei. Falls mein Kind krank sein sollte: sollte ich es dann von Montag bis Freitag krankschreiben lassen oder von Montag bis Donnerstag (da ich am Freitag nicht ins Büro muss)? Muss ich sonst noch etwas beachten? Vielen Dank! Sophie


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