CajunShrimp
Hallo Frau Bader Können Sie mir bei folgender Frage helfen? Wir wissen schon von unserem ersten Kind, dass auf Grund der Art der Selbständigkeit meines Mannes leider nur die Beantragung des Basissatzes Sinn macht. Nun folgende Frage, da ich dieses Mal gerne die den Partnerschaftsbonus nutzen würde, da ich mit weniger Stunden wieder einsteigen werde und auch mein Mann Arbeitszeit reduzieren wird, um seinen Teil zur Kinderbetreuung und Erziehung beizutragen. Ich finde überall nur die Angabe, dass man bestätigen bzw. bescheinigen muss im Schnitt 24-32 Stunden gearbeitet zu haben. Können wir mit dieser Angabe hier auch den Basissatz des partnerschaftsbonus beantragen? Oder ist hier erneut ein Nachweis von Gehalt möglich - denn das wäre dann wieder Ausschlusskritietium, da seine Einnahmen leider nicht Steuerbar sind. Danke und viele Grüße
Hallo, man muss hier unterscheiden. Die normalen Partnerschaftsmonate können Sie nehmen und dürfen dann bis zu 32 Std/ Wo. arbeiten. Für die Partnerschaftbonusmonate gilt: § 4b Partnerschaftsbonus (1) Wenn beide Elternteile 1.nicht weniger als 24 und nicht mehr als 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats erwerbstätig sind und 2.die Voraussetzungen des § 1 erfüllen, hat jeder Elternteil für diesen Lebensmonat Anspruch auf einen zusätzlichen Monatsbetrag Elterngeld Plus (Partnerschaftsbonus). Liebe Grüße NB
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