Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Partnerschaftsbonus

Frage: Partnerschaftsbonus

Sophie123

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Guten Tag, ich bin alleinerziehend und befinde mich in den 4 Partnerschaftsbonusmonaten (Teilzeit 26 Stunden). Leider waren meine Zwillinge bereits 3 Wochen krank, so dass ich Kinderkrankengeld beantragen muss. Mein Arbeitgeber leistet keine Lohnfortzahlung bei Kind krank Tagen. Wie berechnet sich nun das Elterngeld / der Zuschuss, den ich während der 4 Monate noch von der Elterngeldstelle bekomme? Wird dabei das Kinderkrankengeld zur Berechnung benutzt oder wie funktioniert das? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. § 45 SGB V regelt, dass der AG bei Kindkrank zahlen muss - zu Zeiten von Corona sogar noch mehr Tage. Er hat kein Wahlrecht (anders bei § 616 BGB, der ist abdingbar). 2. Die Frage hier ist doch: Gelten als Arbeitszeit im Sinne des Bundeselterngeldgesetzes auch die Stunden, in denen kranke Kinder betreut werden? Die Antwort der Gerichte lautet leider NEIN. Wenn Sie also nicht im gesetzlichvorgeschriebenen zeitlichen Rahmen bleiben, müssen Sie das EG zurück zahlen. Liebe Grüße NB


cube

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Siehe Betreff - ich dachte bisher, dass man EG Plus/Partnerschaftsbonusmonate nur bekommen kann, wenn man denn auch einen Partner hat, der sich mit kümmert. Du schreibst aber, dass du Alleinerziehend bist.


misses-cat

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Alleinerziehende dürfen diese alleine nutzen, jedenfalls war es bis jetzt so


Sophie123

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Ich bitte um Antwort von Frau Bader. Meine Frage war zum Thema Partnerschaftsbonusmonate und Bezug von Kinderkrankengeld. Vielen Dank!


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