CarinaBa
Hallo Frau Bader, in kürze werde ich aufgrund eines Todesfalles in der Familie Pachteinnahmen aus einer stillgelegten Landwirtschaft erhalten. Wir bekommen im April unser erstes Kind. Wird mir durch diese Pachteinnahmen das Elterngeld dann gekürzt? Es handelt sich ja hier immer noch um einen landwirtschaftlichen Betrieb, allerdings wie oben erwähnt still gelegt. Im Internet finde ich hier nur widersprüchliche Aussagen. Vielleicht können Sie ein bisschen Licht ins dunkle bringen. Vielen lieben Dank Lg Carina
Hallo, 1. Je nachdem, wann Sie die Einkünfte aus V+V erhalten, haben Sie Mischeinkünfte. Es zählt dann das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor der Geburt. 2. Die Einkünfte aus V+V mindern das EG nicht Liebe Grüße NB
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