Mitglied inaktiv
Hallo und Guten Abend Frau Bader. Ich falle gleich mal mit der Tür ins Haus: Wir haben hier in Hamburg einen Kinderspielplatz, der über ein Planschbecken verfügt (Durchmesser ca. 12 (?) m, Wassertiefe am tiefsten Punkt ca. 30 cm, gemauerter Rand). Die Behörde hat jedoch kein Geld mehr, für Personal zu sorgen, das dieses Becken betreut. Das Gartenbauamt hat sich allerdings seit ein paar Jahren bereit erklärt, die Wasserkosten zu tragen - wenn die Eltern selbst für die Befüllung, das Ablassen des Wassers und die Reinigung des Beckens sorgen. Nun bin ich eine der Mütter, die an heißen Tagen früh morgens das Wasser einlassen, nach ca. 4 Stunden wieder hingehen und den Wasserhahn abdrehen, abends das Wasser auslassen und das Becken dann fegen, vergessene Badesachen einsammeln... Nun habe ich als Gerücht gehört, dass ich damit quasi auch die Verantwortung dafür übernehme, wenn "etwas passiert". Das verunsichert mich nun doch sehr. Bislang ging ich davon aus, dass dort nur Kleinkinder unter Aufsicht ihrer Eltern sind und das die Eltern in diesem Fall die Verantwortung, eben die Aufsichtspflicht haben. Trage ich wirklich Mitverantwortung, d.h. kann ich haftbar gemacht werden, wenn einem Kind etwas in diesem Wasser passiert?? Sollte das der Fall sein, würde ich keine ruhige Minute mehr haben und vermutlich kein Wasser mehr in das Becken füllen. An heißen Tagen sind im Laufe eines Tages mehrere Dutzend Kinder dort... eine Liegewiese befindet sich um das Becken, der Spielplatz halt - es ist immer gut besucht. Haben Sie einen Rat für mich, wie die rechtliche Situation sein kann und wie ich mich verhalten soll? Mit Dank im Voraus und den besten Grüßen Marta aus Hamburg
Hallo, wenn Sie keinen Vertrag mit der Stadt haben, sondern nur Wasser ein - und ablassen, haften Sie eher nicht. Aber das kann man so auf die Ferne ganz schwer sagten. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Danke für die Antwort. Einen Vertrag gibt es nicht, es sind die Eltern der Behörde (Gartenbauamt Hamburg, vermute ich mal) nicht mal namentlich bekannt. Schade... solange die Frage für mich nicht geklärt ist, finde ich es doch bedenklich. Da werde ich wohl einen hamburger Anwalt fragen müssen - ich finde es halt nicht so toll, für eine freiwillige Gemeinschaftsleistung neben Zeit und Kraft noch Geld auszugeben. Tschüs und nochmal Dank Marta
Mitglied inaktiv
Vielleicht kannst du bei der Stadt ein Schild beantragen "Eltern haften selbst für ihre Kinder"? Vielleicht fragst du auch mal bei deiner Versicherung nach, kannst dann vielleicht Anwaltskosten sparen. Liebe Grüße katzini
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