Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

nur ein Teil der Frage beantwortet

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: nur ein Teil der Frage beantwortet

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, vielen Dank für die Antwort bezügl der gesetzl. Versicherung. Leider weiß ich noch immer nicht, wie sich das mit meiner Kur verhält und das ist für mich im Moment am wichtigsten, da die Kur bereits am 22.11.07 beginnt. Ich kopiere meine Frage einfach noch mal rein. leider weiß ich nun noch immer nicht, ob ich ein Anrecht auf eine Fortzahlung des Aushilfslohns bei einer Kur habe. Ich bin in Elternzeit noch bis 10.01.08 und habe einen Aushilfsjob auf € 400,-- Basis, aber nicht bei meinem eigentlichen AG, der aber mit dem Job einverstanden ist. Bei diesem Job bekomme ich ca. € 250,-- im Monat. Nun steht eine Kur an. Sie ist von 22.11. - 13.12.07. Wie sieht es nun aus mit meinem Aushilfslohn. Wird der weiter bezahlt, als würde ich arbeiten, oder bekomme ich für diese Zeit nichts. Ich bin übrigens gesetzlich versichert, aber zur Zeit durch die Elternzeit ohne Beitrag.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, mehr als ich geschreiben habe, kann ich mit den Angaben nicht machen. Rufen Sie doch mal bei der KK an. Liebe gRüsse, Nb


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.