Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Notbetreuung Beitragserstattung

Frage: Notbetreuung Beitragserstattung

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Guten Tag, in der Krippe meiner Tochter gibt es immer wieder Notbetreuung. Jedes Mal dürfen nur die arbeitenden Eltern ihre Kinder bringen - dadurch ist für einige die Krippe immer geöffnet und für andere jedes Mal nicht. Aktuell ist meist eine Woche geschlossen, dann eine Woche auf, dann wieder für 1,5 Wochen Notbetreuung... Wir müssen sowohl die Krippengebühren als auch das Essensgeld weiterhin zahlen(da immer für max. 3 Tage entschieden wird, das Essen aber eine Woche im Voraus abgemeldet werden müsste). Gibt es irgendeine Möglichkeit oder rechtliche Grundlage, um entweder Geld erstattet zu bekommen oder trotz Elternzeit mein Kind mal bringen zu dürfen (um Therapietermine mit dem 2. Kind wahrzunehmen)? Und an welcher Stelle wird so etwas entschieden? Ich möchte der Einrichtung selber keinen Stress machen, die können ja auch nichts dafür...


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, leider nein. Es gilt für diese Abgabe weder ein Kostendeckungsprinzip noch ein Anspruch auf eine festgelegte Gegenleistung. Liebe Grüße NB


Pamo

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M.W. handelt es sich bei Krippen und Kitas um einen Beitrag und nicht um eine Gebühr. Der Beitrag berechtigt nicht zum Erhalt einer bestimmten Leistung. Also wäre keine Kürzung möglich, wenn die Leistung nicht (vollständig) erbracht wird. Dafür müsstest du eine private Kinderbetreuung buchen, die pro geleisteter Stunde abrechnet.


User-1722183313

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Wegen des Essens würde ich aber noch einmal nachhaken. Wenn jetzt schon klar ist, dass das Kind für 1,5 Wochen nicht kommen kann, müsste man das Essen doch abbestellen können. (Klappt bei uns. Aber das sind Absprachen, nichts rechtliches.) Genauso würde ich das mit dem Therapeuten besprechen. Er kann doch sicher bescheinigen, dass es ungünstig ist, dass Ältere mitzubringen. Dann kann die Ältere wenigstens an diesem Tag kurz in die Kita.


JoMiNa

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Wir hatten mal mehrere Monate wegen Personalmangel ein sog. Platzsharing, d.h. unser Kind durfte nur 2-3 Tage pro Woche gehen, weil ich in Elternzeit war. (Kinder mit berufstätigen Eltern durften jeden Tag kommen.) Und wir konnten in der Zeit auch das Mittagessen nicht in Anspruch nehmen, da die Betreuungszeit gekürzt wurde. Uns wurden sowohl die Beiträge anteilig, als auch der Essensbeitrag von der Stadt zurückerstattet (städtischer KiGa). Es gab ein Kind, dessen Mutter nicht gearbeitet hat, aber an einem Deutschkurs teilgenommen hat, sie durfte dann in der Zeit das Kind ausnahmsweise bringen. Also ich würde die Punkte ansprechen, auch wenn kein rechtlicher Anspruch besteht, ob es zumindest für einen Teil eine Lösung oder Entgegenkommen gibt.


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