Mitglied inaktiv
Meine Frage ist: Ich habe mit meinem Partner einen hohen Kredit aufgenommen und nun haben wir uns getrennt.(sind nicht verheiratet)Wir haben einen Schuldschein verfasst wobei er sich verpflichtet die Hälfte des Kredites zutragen in dem er mir den Betrag monatlich auf mein Konto überweist.Das haben wir notariell beglaubigen lassen. Sind notariell beglaubigte Schuldscheine auf ewig bindend? Oder kann er das irgendwann mal wieder rückgängig machen,bzw dagegen angehen? Vielen Dank für Ihre Antwort Anja
Liebe Anja, gehört nicht zum Thema R-U-B. Außerdem darf ich wegen des Standesrecht nichts dazu sagen. Wenden Sie sich an den Notar. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Vertrag TZ in Elternzeit änderbar?
- Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängern
- EZ und Arbeitslosenversicherung
- Umgangsrecht
- Gehalt im BV weniger
- ELTERNGELD
- Änderung Aufnahmeheft Kindergarten
- Vor Schwangerschaft geplanter Umzug
- Geistig beeinträchtigt, schwanger
- Partnerschaftsbonusmonate bei unbezahlter Mehrarbeit