Mitglied inaktiv
Meine Frage ist: Ich habe mit meinem Partner einen hohen Kredit aufgenommen und nun haben wir uns getrennt.(sind nicht verheiratet)Wir haben einen Schuldschein verfasst wobei er sich verpflichtet die Hälfte des Kredites zutragen in dem er mir den Betrag monatlich auf mein Konto überweist.Das haben wir notariell beglaubigen lassen. Sind notariell beglaubigte Schuldscheine auf ewig bindend? Oder kann er das irgendwann mal wieder rückgängig machen,bzw dagegen angehen? Vielen Dank für Ihre Antwort Anja
Liebe Anja, gehört nicht zum Thema R-U-B. Außerdem darf ich wegen des Standesrecht nichts dazu sagen. Wenden Sie sich an den Notar. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Erneut schwanger in Elternzeit
- Verfahren Sorgerecht (ABR): Was kann beantragt werden?
- KITA 1. Wahl wegen und Entfernung, trotzdem nur spontan platz in waldkindergarten bekommen mit kurzen zeiten und 40min weg bergauf
- Elterngeld , Kündigung und ALG1
- Elternzeitwechsel von Mutter zu Vater
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Mutterschutzfrist Stille Geburt/Frühgeburt
- Mutterschutzgeld 2. Kind während Elternzeit