Schneck78
Liebe Frau Bader, danke für Ihre Antwort. Der KV hat den KU eines meiner Kinder gekürzt. Er hat also weniger gezahlt, als auf dem Titel beurkundet wurde. Ich habe ihn nun aufgefordert, "sofort" den gekürzten Betrag zu überweisen, ansonsten wird vollstreckt. Wann darf ich nun zu Gericht gehen oder muss ich den Vater erst mit einem Datum in Verzug setzen? Nochmal danke und viele Grüße Schneck78
Hallo, es wird doch im Titel stehen, wann der Unterhalt zu zahlen ist. Er war also schon im Verzug (Zeitpunkt war schon kalendermäßig festgelegt). Sie können bei der Gerichtsvollzieherstelle im Gericht fragen, ob Sie den Antrag selber stellen können (weiß ich ehrlich gesagt nicht). Wichtig ist dann, sich vorher Gedanken zu machen, WO gepfändet werden soll (Bankkonto, Arbeitgeber u.ä.). Liebe Grüße NB
mellomania
ich würde das sofort bei gericht klären, denn wenn er von sich aus kürzt, wird er natürlich nicht auf deine forderung reagieren. warum wartest du? er kürzt ohne grund und hält sich nicht an die regeln, warum du dann wartest verstehe ich nicht
Pamo
Ist der Titel vollstreckbar? Wenn ja kannst du direkt zum Gerichtsvollzieher gehen. Die Kosten für seine Arbeit treibt er mit ein.
Berlin!
Ist der Titel vollstreckbar? Dann beauftrage eine(n) Gerichtsvollzieher*in mit der Zwangsvollstreckung. Du musst nicht irgendwas "bei Gericht klären", was auch. Es gibt ja schon eine Entscheidung. Ist der Titel nicht vollstreckbar, lass Dir eine vollstreckbare Ausfertigung erteilen. Bis Du anwaltlich vertreten, würde ich das abgeben, die Anwältin kann ihre Kosten gleich mit vollstrecken. Zwangsvollstreckung ist keine Hexerei, aber sehr formal.
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