Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nochmal Erziehungsgeld!

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nochmal Erziehungsgeld!

Mitglied inaktiv

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Sorry, wenn ich nochmal nerve, aber ich hab noch ne kurze Frage. Sie schreiben entscheidend für die Anrechnung des Gehaltes von dem Vater des Kindes ist nicht wo er gemeldet ist, sondern wo er seinen Lebensmittelpunkt hat. Nach welchen Kriterien entscheidet denn das Amt das für die Errechnung zuständig ist, wo der Lebensmittelpunkt ist? Ich habe einfach Angst das wenn ich angebe das ich alleine lebe, sprich das der Vater des Kindes überwiegend an seinem Erstwohnsiz anzutreffen ist, das mir dann "unterstellt" wird dass das nicht stimmt und ich vielleicht "Ärger" bekomme. Meine Frage also: Was ist Vorraussetzung dafür das ich mit ruhigem Gewissen "alleinlebend" ankreuzen kann, obwohl der Vater des Kindes seinen Zweitwohnsitz bei mir hat. Ich hoff ich nerve nicht, aber ich will auf keinen Fall was falsch machen. Liebe Grüße - Moni -


Mitglied inaktiv

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Hallo, ich stehe vor einem ähnlichen Problem und habe mir deshalb schon mal die neuen Anträge auf Erziehungsgeld besorgt. Du mußt auf der ersten Seite "eheähnliche Gemeinschaft" ankreuzen. Infos zu irgendwelchen Nachweisen, die beizufügen sind, habe ich nicht gefunden. Vor der Unterschrift verpflichtest du dich allerdings deine Angaben wahrheitsgemäß gemacht zu haben. auch die Folgen bei nicht wahrheitsgemäßer Beantwortung werden dort kurz genannt. Gruß Antonie


Mitglied inaktiv

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Wenn ich aber "eheähnlich" ankreuze, dann bedeutet das das der Verdienst des Vaters mit angerechnet wird. Genau das wäre aber nicht das was ich will. Es ist auch kein eheähnliches Verhältnis, es ist nur so das er sich bei mir gemeldet hat, weil er berufsbedingt oft im Ausland unterwegs ist und dann seine Post zu mir kommt. Natürlich schläft er auch ab und zu mir bei mir aber ist das schon ein eheähnliches Verhältnis??


Mitglied inaktiv

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Hallo Moni! Da Dein Partner sich polizeilich bei Dir angemeldet hat, mußt Du die eheähnliche Gemeinschaft angeben. Hätte er nur eine Postadresse bei Dir, wäre dies nicht notwendig. Gruß Anke


Mitglied inaktiv

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Hallo, ich denke, daß das Amt schon nachfragen wird, weil die Adresse von beiden Elternteilen angegeben werden muß. Wenn die angegebene Adresse gleich ist, dein Partner polizeilich unter der Adresse gemeldet ist, ein gemeinsames Kind da ist und bei eheähnliche Gemeinschaft "nein" angekreuzt wird, würde ich das auch komisch finden und nachfragen. Aber vielleicht kannst du deine Situation dem Amt verständlich machen. Andererseits wodurch sollte denn deiner Meinung nach eine eheähnliche Gemeinschaft definiert werden ? Gruß Antonie


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