Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Noch was!

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Noch was!

Mitglied inaktiv

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Sorry hätte da noch eine Frage! Was passiert mit meinem Resturlaub den man noch hat? Kann man sich den ausbezahlen lassen! Nach der Geburt (bekomme Zwillinge) gehe ich nicht mehr arbeiten! Danke


Mitglied inaktiv

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Hallo 3ermami, frag mal Deinen Arbeitgeber! Meiner hatte mir damals die Wahl gelassen, den Urlaub bis nach der Elternzeit ruhen zu lassen oder ihn mir auszubezahlen. Er ist aber wohl nicht gesetzlich dazu verpflichtet, ihn auszuzahlen. Wenn nicht, lässt Du Dir den Rest am Ende der Elternzeit, wenn Du dann kündigen solltest, ausbezahlen. Soweit mich mein AG damals informiert hat, steht mir der Urlaub auf jeden Fall nach Beenden der Elternzeit zu (ich konnte ihn vorher nicht nehmen, da ich ab der 23. SSW krankgeschrieben war). Es wurde dann auch so gehandhabt, dass ich die sechs Tage bei Arbeitsbeginn wieder auf dem Urlaubskonto hatte. Ich weiß allerdings nicht, wie sich die Gesetze in den letzten vier Jahren verändert haben - fragen kostet aber nichts, oder? Viel Glück! Gruss Anke


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