Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

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Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Mitglied inaktiv

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Also, habe nochmal nachgeschaut..Ort steht nicht mit dabei..aber, laut Vetrag der ja jetzt noch als Vollzeitkraft gilt, steht auch das sich der Mitarbeiter dazu bereit erklärt woanders hin zu wechseln.. Eingestellt wurde ich als Kauffrau im Einzelhandel mit Kassiertätigkeiten Und wenn ich in den Lebensmittel gehen würde, hätte ich in die Fleischabteilung gemusst.. Wenn ich daher kündige, hätte ich Nachteile in Bezug auf Arbeitslosengeld, wenn ich keine Stelle finde??? danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kann nur der Sachbearbeiter im AA entscheiden. Das kommt auf viele einzelne Umstände an. Aber es besteht die Gefahr einer Sperre. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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