Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

noch mal zur Frage Familienname vom 08.05.03

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: noch mal zur Frage Familienname vom 08.05.03

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Hallo Frau Bader, noch mal zu meiner Frage zum Familiennamen vom 08.05.03.: Koennte mir der abweichende Familienname doch ev. Schwierigkeiten bereiten und wie sieht es im Falle einer Trennung aus? Koennte ich dann problemlos meinem Kind meinen Familiennamen geben lassen? Oder was wuerde passieren, bzw. muesste ich tun? Ich wuerde nur einen Familiennamen nicht unser Leben lang abweichend haben wollen! Vielen Dank im voraus. Marei


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ein einmal gegebener Name ist nicht zu ändern. Außer durch neue Ehe + Zustimmung des KV Gruß, NB


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