Mitglied inaktiv
Habe da noch ein paar Fragen und würde mich über einen Rat freuen. Im Voraus danke für jede Antwort. - werde durch meine erziehungszeit hindurch erstmalig sozialhilfe in anspruch nehmen müssen, da ich nur das erziehungsgeld und kindergeld habe, (habe vorher gearbeitet, habe aber nun 2 jahre erziehungszeit) wer kann mir tips geben, was mir zusteht? - wohne mit dem vater des kindes in eheähnlicher lebensgemeinschaft im gemeinsamen haushalt. die vaterschaft wurde anerkannt. leider lebt er von geringer sozialhilfe und DARF leider nicht arbeiten ( Asylverfahren/ Duldung)eine frage ist nun, ob ich Zuschüsse bekomme ( wir leben derzeit alles zusammen gerechnet von 650 Euro)und OB WIR DIESE ZAHLUNGEN VOM SOZIALAMT IRGENDWANN ZURÜCKZAHLEN MÜSSEN ?
Hallo, einen Sozialhilferechner finden Sie unter http://www.more-than-net.de/manila/sozhilfe/hlurech.htm Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Bitte siehe Beitrag weiter unten. Wenn der Vater daheim ist, könnten Sie doch auch arbeiten gehen. LG heike + bärle
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