Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

noch einmal

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: noch einmal

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo und noch ein paar Frage, kann ich mich als Schwangere arbeitslos melden (Insolvenz), bzw stehe ich dem Arbeitsmarkt noch zur Verfügung? Habe ich dadurch kein Recht auf Arbeitslosengeld obwohl ich 17 Jahre einbezahlt habe? Wer zahlt im Erziehungsurlaub meine KK-Beiträge? Ich bin nicht verheiratet kann also nicht auf eine Familienversicherung zurück greifen. Danke und Gruss Silke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ohne Arbeitsvertrag hat man keinen EU. Wenn Sie nach der Geburt nicht arbeiten, bekommen Sie weder Arbeitslosengeld noch beitragsfreie KK. Vorher sind Keistungen vom AA möglich. Gruß, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.