Mitglied inaktiv
Hallo und noch ein paar Frage, kann ich mich als Schwangere arbeitslos melden (Insolvenz), bzw stehe ich dem Arbeitsmarkt noch zur Verfügung? Habe ich dadurch kein Recht auf Arbeitslosengeld obwohl ich 17 Jahre einbezahlt habe? Wer zahlt im Erziehungsurlaub meine KK-Beiträge? Ich bin nicht verheiratet kann also nicht auf eine Familienversicherung zurück greifen. Danke und Gruss Silke
Hallo, ohne Arbeitsvertrag hat man keinen EU. Wenn Sie nach der Geburt nicht arbeiten, bekommen Sie weder Arbeitslosengeld noch beitragsfreie KK. Vorher sind Keistungen vom AA möglich. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung