Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe vor zehn Wochen eine Tochter zur Welt gebracht. Habe für sie 3 Jahr EU beantragt. Mein Mann und ich wollen noch ein Kind, wenn unsere Kleine 2 Jahre alt ist. Wie läuft das dann mit dem EU? Wird das dann beim zweiten Kind hinten ran gehängt oder haben wir dann sozusagen Pech gehabt? Bekomme ich dann für das zweite Kind auch Mutterschaftsgeld von der KK? Vielen Dank im Voraus für die Antwort. LG Jasmin
Liebe Jasmin, ja, den AG-Anteil. Der 2. EU kann dranghängt werden, aber nur bis zum 3. Geb des 2. KIndes bzw. aufheben bis zjm 8.LJ Gruß, NB
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