Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nichteinhaltung meines Arbeitsvertrages

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nichteinhaltung meines Arbeitsvertrages

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, mein Erziehungsurlaub endet am 22.10.03. Laut meinem Arbeitsvertrag bin ich für Partyservice und Frühstücksservice eingestellt. Nun teilt mir heute mein AG mit, daß der Partyservice eingestellt ist und ich deshalb nur noch im Frühstücksservice eingesetzt werden könne. Auf kurz oder lang muß somit auf eine Reduzierung der vertraglich vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit nachgedacht werden. Muß ich einer Änderung meines Arbeitsvertrages zustimmen? Muß es dann zu einer Änderungskündigung kommen? Vielen Dank für Ihre Mühe Petra


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn die Arbeitsstelle nicht mehr hergibt, kann es auf den einen Teil reduziert werden. Eine Änderungskündigung wäre dann möglich, wenn er Sie für diesen Teil nicht ganz beschäftigen kann. Gruß, NB


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