Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, mein Erziehungsurlaub endet am 22.10.03. Laut meinem Arbeitsvertrag bin ich für Partyservice und Frühstücksservice eingestellt. Nun teilt mir heute mein AG mit, daß der Partyservice eingestellt ist und ich deshalb nur noch im Frühstücksservice eingesetzt werden könne. Auf kurz oder lang muß somit auf eine Reduzierung der vertraglich vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit nachgedacht werden. Muß ich einer Änderung meines Arbeitsvertrages zustimmen? Muß es dann zu einer Änderungskündigung kommen? Vielen Dank für Ihre Mühe Petra
Hallo, wenn die Arbeitsstelle nicht mehr hergibt, kann es auf den einen Teil reduziert werden. Eine Änderungskündigung wäre dann möglich, wenn er Sie für diesen Teil nicht ganz beschäftigen kann. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot
- Inobhutnahme
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Voraussetzung gemeinsamer Haushalt?
- Eingruppierung nach Elternzeit
- FSJ, unter 18, Anrechnung auf Unterhalt
- Überfordert wie es weiter geht und was ich alles regeln muss
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen