Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nicht wieder erschienen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nicht wieder erschienen

Mitglied inaktiv

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Hallo, eine Arbeitnehmerin hat mündlich ihre Elternzeit für ein Jahr beantragt, nun ist das Kind krank und kann nicht in die Krippe und sie sagt, sie kann nicht kommen. Auf Aufforderungen, ihre Elternzeit zu verlängern oder sich zu melden, reagiert sie nicht...und kündigen kann ich sie ja nicht.Und nun? LG Claudia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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HAllo, das Jahr ist um und sie erescheint nicht? Also an das Gewerbeaufsichtsamt wenden und dann kündigen. Gru, NB


Mitglied inaktiv

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hallo ! warum nicht kündigen ? Wenn ihre Elternzeit jetzt um ist und sie nicht verlängert , ist sie doch ganz normal kündbar wie jeder andere auch !


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