Hiyori
Guten Tag, Ich hätte vier Fragen. Vorweg, ich bin mit einer Frau verheiratet und wurde über einen privaten Samenspender schwanger. Dieser gab bereits seine Einwilligung in die Stiefkindadoption. Soweit ich weiß, hat er dadurch keine Rechte mehr. 1. Müssen wir ihm die Ultraschallbilder dennoch übergeben? 2. Hat er weiterhin das Recht, meinen Babybauch zu sehen und anzufassen? 3. Darf er ab Geburt des Kindes 6 Tage Umgang einfordern, obwohl er alle Rechte und Pflichten abgetreten hat? 4. Sind wir ihm überhaupt irgendwas verpflichtet für seine Samenspende, obwohl vorher nichts vereinbart war? Mit freundlichen Grüßen
Hallo, grds gilt ein in einer Ehe geborenes Kind automatsich als ehelich (§ 1592 BGB). Das OLG Celle (Entscheidung kann ich Ihnen raussuchen) hat aber entschieden, dass dies nicht für gleichgeschlechtliche Ehen gilt. Somit ist der leibliche Vater erst einmal der Vater. 1. Nein, diesen Anspruch gibt es nicht 2. Häh? Niemand hat das Recht, Sie anzufassen. Nur, wenn Sie das wünschen. 3. Die Einwilligung ist notariell erfolgt? Geht ja noch gar nicht vor der Geburt. Also hat er Re u Pflichten. 4. Bezahlung? Nur, wenn es wirksam vereinbart wurde (wobei ich die Urteile nicht kenne, ob dies sittenwidrig ist). Liebe Grüße NB
KielSprotte
Ist zwar keine rechtliche Auskunft, aber euer Kind wird unweigerlich irgendwann nach dem Papa fragen - spätestens im Kindergartenalter. Somit wäre es doch schön, wenn ein Kontakt möglichst schon ab Geburt bestehen würde. Denn das Kind hat ein Recht auf seinen leiblichen Vater! Das Verhältnis unter euch Erwachsenen ist etwas anderes, das solltet ihr voneinander trennen. Und die Fragen die du jetzt stellst, hättet ihr besser geklärt bevor es zur Schwangerschaft gekommen ist.
misses-cat
Zu 1 Ultraschall Bilder sind medizinische Dokumente der Mutter und nur diese bestimmt wer sie zu sehen bekommt Zu 2 das ist schon leicht ekelhaft, selbst wenn ein elternpaar verheiratet ist, es ist der Bauch der Mutter und diese bestimmt wer ihn anfassen darf, Zu 3 wie 6 Tage Umgang ab Geburt? 4 ist die Vaterschaft schon anerkannt? Die muss ja anerkannt sein wenn er der Adoption zugestimmt hat
Pamo
Das Kind ist doch noch gar nicht geboren. Du bist mit dem Mann nicht verheiratet, ergo wird er nach der Geburt nicht automatisch der rechtliche Vater. Er hat jetzt keine Rechte oder Pflichten dir gegenüber und umgekehrt. Warum weißt du nicht, das absolut niemand das Recht hat, deinen Bauch oder sonstigen Körper zu berühren?
HeyDu!
Solches Handeln ist absolut verantwortungslos, wenn man plan- und ahnungslos ist... Ist es eine private Spende oder lief wenigstens das "ordentlich offiziell"?
Ani123
Wenn er die Vaterschaft anerkennt (und sie dem zustimmen). Damit hat er Pflichten (das Kind hat einen Unterhaltsanspruch ihm gegenüber) und Rechte (Umgangsrecht). Wenn sie als KM auf Unterhalt für das Kind verzichten hat er trotzdem das Recht auf Umgang. Mit Anerkennung der Vaterschaft kann er das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Wenn er das hat können sie z. B. nicht ohne seine Zustimmung das Kind in einer Kita, später Schule anmelden oder umziehen. Nachdem was sie schreiben spricht nichts dagegen, dass er das gemeinsame Sorgerecht zugesprochen bekommt. Zu 1: Sie müssen ihm keine Ultraschallbilder zeigen. Zu 2: Es ist ihr Körper und sie entscheiden, wer diesen berührt. Zu 3: Mit Anerkennung der Vaterschaft hat er ein Recht auf Umgang. Zu 4: Zum Glück hat sich bezüglich Samenspende in den letzten Jahren viel verändert. Früher durfte der Name des Samenspenders nicht genannt werden. Er blieb anonym. Heute ist das nicht mehr so. Da sie nichts vereinbart haben ist er mit der Anerkennung der Vaterschaft der KV. Zu verleugnen, dass er der KV ist können sie versuchen. Insofern er nachweisen kann und/oder der begründete Verdacht besteht, dass er der KV ist, kann er auf eine Vaterschaftsanerkennung bestehen. Es würde zum Vaterschaftstest kommen, welche diese bestätigt. Bevor ihre Partnerin das Kind adoptieren kann muss er die Vaterschaft anerkannt haben. Mit Abschluss der Adoption hat er keine Pflichten und Rechte mehr gegenüber dem Kind. Ab da an hat er keinen Anspruch mehr auf Umgang. Mit erscheint es eher so, als wenn er Vater sein möchte und damit stelle ich mir eine Adoption schwierig vor. Vielleicht war ihm das nicht bewusst, als er seinen Samen gespendet hat. Jetzt ist/wird es ihm bewusst. Und Sie als KM werden umdenken müssen. Sehen Sie positiv. Ihr Kind hat 3 Elternteile: Mutter, Mutter, Vater. Der KV wird vermutlich nicht bei ihnen mit wohnen, sich aber mit ums Kind kümmern. Ihr Kind hat dadurch mehrere Bezugspersonen. Für sie als Paar kann das entlastend sein. Sie sollten sich nicht dagegen stellen, denn das sieht ein Jugendamt ungern. Am besten lassen sie sich beim Jugendamt beraten, wie sie vorgehen können. Vereinbaren sie dort erstmal alleine ein Termin. Später dann mit dem KV um den Umgang festzulegen. Das Jugendamt wird im Interesse des Kindes unterstützen, was u. a. auch die Berechnung des Unterhaltes betrifft.
Belly-Monkey
So wie die anderen bereits geschrieben haben, werdet ihr bei Frage 3 und 4 "Pech" haben. Ich habe nal zwei Artikel zu Gerichtsurteilen in den letzten zwei Jahren rausgesucht, aus denen klar wird, dass der Spender Recht auf Vaterschaftsanerkennung und Umgang hat - ganz egal, was ihr im Vorfeld abgesprochen habt. https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Lesbisches-Paar-muss-nach-privater-Samenspende-Vater-dulden-429391.html https://www.sueddeutsche.de/panorama/bundesgerichtshof-samenspende-umgangsrecht-familie-1.5356689
Hiyori
Hallo Frau Bader, Ich melde mich nach nun einem Jahr mal. Wegen Punkt 3: Die Einwilligung konnte noch vor Geburt und ohne Vaterschaftsanerkennung erfolgen. Demnach hat der Vater keine Rechte und somit auch keine Pflichten gegenüber des Kindes mehr.
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