Mitglied inaktiv
Ich habe bis zum 14.06.2004 Arbeitslosengeld erhalten. Ich bin schwanger und darf in meinem Beruf nicht arbeiten ( Maler- Lackiererin). Jetzt läuft beim Arbeitsamt nee Prüfung wegen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe. Ich habe den Anspruch auf Arbeitslosengeld verloren, habe da gegen einen Einspruch eingelegt, der aber abgelehnt wurde.Ich habe gedacht, daß die mir das Geld schon alleine wegen der Schwangerschaft nicht kürzen dürften, denn selbst mein Chef müßte meinen Lohn weiter zahlen bis 6 Wochen vor der Entbindung. Das scheint aber fürs Arbeitsamt nicht zu gelten. Jetzt sagen die mir vom Arbeitsamt und von der Krankenkasse, daß ich nicht mehr krankenversichert bin. Wenn der Antrag bearbeitet ist und genehmigt, erst dann bin ich wieder krankenversichert. Was soll ich jetzt tun, wenn mir oder meinem ungeborenen Kind was passieren sollte, wer soll denn dann die Kosten übernehmen. Ich bin völlig fertig und weiß nicht mehr was ich noch tun soll oder kann, denn das Arbeitsamt läßt sich ganz schön Zeit mit der Bearbeitung.Ich hoffe, daß Sie mir mitteilen können, was man in so einem Fall tun kann. Vielen Dank
Hallo, ich versteh jetzt nicht ganz, warum Ihnen das Arbeitslosengeld gestrichen wurde-oder sind 12 Mo. rum u Sie gelten nicht als bedürftig? Deshalb kann ich Ihre Frage nicht beantworten. Am besten wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Sozialrecht vor Ort. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Ich muß auf Grund meiner Arbeit Maler-Lackiererin im Winter immer stempeln,zu mindest die letzten drei Jahre. Daß sind so drei bis vier Monate die ich stempeln muß und ich Arbeitslosengeld beziehe.Und denn Rest des Jahres bin ich voll am arbeiten. Jetzt bin ich aber schwanger geworden diesen Winter und man hat mir gesagt ich hätte kein Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld. Und somit stecke ich jetzt in dieser Bedürftigkeitsprüfung auf Arbeitslosenhilfe und bin deshalb zur Zeit nicht Krankenversichert. Jetzt hab ich schon mit der Krankenkasse telefoniert und die haben mir vorhin gesagt, daß ich mich über meinen Mann rückwirkend Krankenversichern kann. Aber erst dann, wenn der Bedürftigkeitsantrag vom Arbeitsamt abgelehnt wird. Das heißt also, daß ich jetzt solange warten muß und nicht versichert bin.
Mitglied inaktiv
Danke für Ihre schnelle Antwort
Mitglied inaktiv
So jetzt hab ich es aber richtig. Ich muß auf Grund meiner Arbeit Maler-Lackiererin im Winter immer stempeln,zu mindest die letzten drei Jahre. Daß sind so drei bis vier Monate die ich stempeln muß und ich Arbeitslosengeld beziehe.Und denn Rest des Jahres bin ich voll am arbeiten. Jetzt bin ich aber schwanger geworden diesen Winter und man hat mir gesagt ich hätte kein Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld. Und somit stecke ich jetzt in dieser Bedürftigkeitsprüfung auf Arbeitslosenhilfe und bin deshalb zur Zeit nicht Krankenversichert. Jetzt hab ich schon mit der Krankenkasse telefoniert und die haben mir vorhin gesagt, daß ich mich über meinen Mann rückwirkend Krankenversichern kann. Aber erst dann, wenn der Bedürftigkeitsantrag vom Arbeitsamt abgelehnt wird. Das heißt also, daß ich jetzt solange warten muß und nicht versichert bin.
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