Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich weiß zwar nicht, ob ich mit meinem Anliegen bei Ihnen richtig bin, aber ich habe gesehen, dass Sie schon mehrere Fragen bzgl. Unterhalt beantwortet haben. Ich bin ledig alleinerziehend und zur Zeit befinde ich mich im letzten Jahr meiner Elternzeit (3 Jahre). Der Unterhalt für mich wurde seinerzeit gerichtlich durchgesetzt. Um meine Kosten zu decken, müsste ich nach Ablauf der Elternzeit volle Tage arbeiten gehen. Wie würde es aussehen, wenn ich nur halbe Tage arbeiten gehen würde. Hätte ich dann evtl. Anspruch auf Unterhalt (natürlich nicht den vollen Satz, der im Moment gezahlt wird)für mich? Es würde mich sehr freuen von Ihnen zu hören. Im Voraus schon mal vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo, solange es noch kein neues Unterhaltsrecht gibt, nicht Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Keine Spätzulagen mehr?
- Reise trotz AU
- Teilzeit während der Elternzeit
- Notfallmedikament in der Kita
- Berechnungszeitraum Mutterschutzgeld
- Elterngeld nach ALG I (Nahtlosigkeit) & weitere Unterstützung
- Elterngeld nach ALG I (Nahtlosigkeit) & weitere Unterstützung
- Erst Minijob dann Stundenerhöhung - Berechnung Mutterschutzgeld und ggf. Beschäftigungsverbot
- Beschäftigung verbot
- Neuer Job trotz Kinderwunsch