Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, Zur Zeit leben wir in einer wohnung mit einer inzischen einjährigen kündigungsfrist. Gilt das im Sept. diesen jahres in krafttretende neue mietrecht auch auf laufende vergträge ? dh bleibt für uns die einjährige kündigungsfrist weiter bindend ? wir Planen gerade das zweite kind. dann würde unsere wohnung zu klein. Ist das ein Grund die einjährige kündigungsfrist zu umgehen ? mfg Carolin
Liebe Carolin, die Verkürzung bezieht sich auf das gesetzliche Kündigungsrecht. Das bedeutet, dass der Mieter eher kündigen kann als bisher. Ich habe noch nirgendwo gelesen, dass sich auch etwas bzgl. befristeter Verträge ändern soll. Dies sind vertragl. Abänderung des Gesetzes. Mir ist nach Ihrem posting nicht ganz klar, was bei Ihnen vorliegt. Wenn es eine normale, also gesetzliche Kü-Frist ist, gilt dies nach meinem Dafürhalten für alle Verträge, egal wann sie geschlossen werde, wenn sie denn nach dem 01.09.2001 gekündigt werden. Wenn es ein befristeter Vertrag ist, stellt das Kind eher keinen Grund da. Gruß, NB
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