Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

neuanfang in tirol ist das kindesinführung?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: neuanfang in tirol ist das kindesinführung?

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hallo, ich habe mich von meinem mann getrennt und möchte gerne mit meinen kindern in tirol einen neuanfang starten. ich bin gebürtige berlinerin, habe von 1998 bis 2005 in tirol gelebt und gearbeitet und fühle mich dort wohler und zuhause. jetzt möchte nur wissen, ob mich mein mann auf kindesentführung anklagen kann? vielen dank für ihre antwort nadeen


Mitglied inaktiv

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du kannst überall hinziehen, aber die kinder nicht. dein mann muß zustimmen. ich würde es nicht riskieren.


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und ja es wäre Kindesentführung LG Peeka, die Ihr Kind auch aus den USA entführt hatte und es zurückgeben mußte


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lebst du also jetzt ohne dein kind? oh gott... weiß nicht, was ich sagen soll.


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es war ein langer Kampf über viele gerichtliche Instanzen :o( Bin inzwischen wieder verheiratet und noch mal Mutter geworden vor 6 Jahren. LG Peeka


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hast du wenigstens kontakt zu deinem ersten kind, sehr ihr euch manchmal?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist höchst problematisch. also: Zunächst einmal ist wichtig, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Auch wenn die gemeinsame Sorge nach einer Trennung beibehalten wird, ist es bei den Familiengerichten häufig üblich, einem Elternteil (meist dem Vater) auf Antrag des anderen (meist der Mutter) das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen. Dies erfolgt mit der Begründung dies würde dem Kindeswohl am besten entsprechen (§1671 BGB). Der Elternteil mit dem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht kann anschließend völlig legal den Wohnort wechseln, unabhängig von der Entfernung und der Beziehung des Kindes zum Elternteil, der kein Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Das Wohl und der Wille des Kindes spielt dabei in der Regel keine Rolle. So. Und jetzt ein Urteil dazu: Kein Umzug ohne Einwilligung des Vaters Einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden zufolge darf eine geschiedene Mutter mit dem Kind nicht einfach in eine andere Stadt umziehen, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben. Sie muss einen Umzug, auch wenn das Kind bei ihr lebt und sie daher das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausübt, mit dem Vater abstimmen. Dies gilt erst recht, wenn der Umzug mit einem Schulwechsel verbunden ist. In einem solchen Fall kann die Bindung des Kindes an sein soziales Umfeld sogar rechtfertigen, dem Vater das Aufenthaltsrecht zu übertragen. OLG Dresden, 10 UF 433/02 Schauen Sie dazu auch mal bei: www.vaeternotruf.de/aufenthaltsbestimmungsrecht.htm http://www.vaeternotruf.de/wohnortwechsel.htm http://www.vatersein.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread&tid=926 Dabei ist ein ganz interessanter Satz: In der Praxis ist es häufig so, dass Mütter, auch dann wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht, unter Mitnahme des Kindes in weit entfernte Ortschaften ziehen, ohne den Vater um Zustimmung zu bitten. Ist die Mutter erst einmal weggezogen, drücken die zuständigen Gerichte in der Regel beide Augen zu. Das hat natürlich nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun, im Gegenteil, sondern mit der auch bei den Familienrichtern noch immer vorherrschenden Mütterideologie und einer gewissen Portion Bequemlichkeit. Der Richter ist schlicht froh, wenn er durch den Umzug der Mutter nicht mehr zuständig ist, soll sich doch der Richter am neuen Wohnort mit den Eltern rumärgern. Aber bei Ausland wird es sicher enger gesehen Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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wie ist die beziehung der kinder zum vater? einfach so, weil frau einen neuanfang fern ab der derzeitigen heimat starten möchte kann frau doch nicht so tun, als würden die kinder nur zu ihr gehören?


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