Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nebenjob

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nebenjob

micha0380

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Hallo Fr. Bader, mein Sohn ist jetzt 5 Monate alt.Bin also noch in Elternzeit.Wenn ich nun einen 400.-Job machen möchte wird mir dann vom Elterngeld alles oder teilweise abgezogen oder kann ich den ganzen Verdienst zusätzlich behalten??Wohnen in Bayern Lieben Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wird alles angerechnet bis runter auf den Pauschbetrag www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner Liebe Grüsse, NB


Sonni74LS

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Im ersten Lebensjahr deines Kindes (unter Elterngeldbezug) wird auch der 400 EUR Job angerechnet. Es wird also Elterngeld einbehalten. Kannst Du mit dem Elterngeldrechner vom Bundesministerium ausrechnen. Nach dem 1. Geburtstag deines Kindes interessiert es die Elterngeldstelle nicht mehr, ob Du dazu verdienst.


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