sauny
Hallo Frau Bader, ich würde gerne wissen, ob es zu Kürzungen des Mutterschutzgeldes führt, wenn ich während der sechs Wochen vor bzw acht Wochen nach der Geburt durch ein Nebengewerbe (Onlineshop) Einnahmen generiere? Während beim Basiselterngeld im Anschluss ja eine Kürzung stattfindet, beim Elterngeld Plus bis zu einer gewissen Grenze jedoch nicht, frage ich mich zudem noch, wie ich während der Elternzeit nachweisen kann, dass ich nur in den ElterngeldPlus-Monaten Einnahmen habe und in den Basiselterngeldmonaten nicht. Als nebenberufliches Gewerbe gebe ich ja bei der Jahressteuererklärung nur einen Gesamtgewinn und keine Aufteilung nach Monaten an. Ich danke Ihnen im Voraus! Freundliche Grüße, Sauny!
Hallo, auf das MG wirkt sich das nicht aus, durchaus aber auf das EG. Für Sie gilt dann als Bemessungszeitraum das letzte abgeschlossene Jahr vor der Geburt. Im übrigen muss der AG zustimmen. Liebe Grüße NB
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