DieJosi
Hallo! Ich würde gerne folgendes wissen, wie kann man in folgendem Fall mit der Namensgebung (Nachname) umgehen: - Eltern sind verheiratet aber getrennt lebend - beide Elternteile tragen (zur Zeit noch) den gleichen Nachnamen - Mutter möchte ihren Mädchennamen wieder annehmen. Gibt es eine Möglichkeit, dass das Kind so heißen kann, wie die Mutter?
Hallo, mit der Eheschließung haben Sie einen Familiennamen, nämlich den gleichen Nachnamen, festgelegt. Dieser gilt auch für die gemeinsamen Kinder. Das Kind ist während der Ehe gezeugt und gilt somit als ehelich. Es wird den gemeinsamen Namen der Eltern tragen. Wenn das Kind zum Zeitpunkt geboren wird, in welchem die Mutter schon wieder den Mädchennamen angenommen hat, könnte es eventuell klappen, wenn der Vater zustimmt. Liebe Grüße NB
MamavonMia123
Wichtige Fragen werden hier wohl sein: 1. Ist zum Zeitpunkt der Geburt die Scheidung bereits vollzogen und du hast als Mutter wieder deinen Mädchennamen? Falls nicht: 2. Falls es im Nachhinein überhaupt möglich ist, den Namen nach der Geburt noch zu ändern. Würde der Vater der Änderung zustimmen?
DieJosi
@MamavonMia123
Hallo!
Zu 1. - Nein, die Scheidung ist noch nicht durch
Zu 2. - Nein, würde er definitiv nicht
bellis123
Wenn ihr zum Zeitpunkt der Geburt noch verheiratet seid, hast du keine Chance!
Port
Kommt drauf an. Ist das Kind vom Ehemann? Dann wird es den Ehenamen tragen und zwar für immer. Auch wenn es nicht von ihm ist, wird davon ausgegangen, dass es von ihm ist, auch wenn es eine bestimmte Zeit nach Rechtskraft der Scheidung geboren wird. Dann kann man natürlich die Nichtehelichkeit feststellen lassen und die Namenskarte wird neu gemischt.
bellis123
Port, sie schreibt doch eindeutig dass er der Vater ist.
Port
Hatte ich überlesen. Dann ist doch eindeutig, dass es ein eheliches Kind ist und ein eheliches Kind bekommt den gewählten Ehenamen der Eltern. Alles andere wäre absurd. Fertig!
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