Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Namensgebung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Namensgebung

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

HAllo, mein Lebensgefährte hat die Vaterschaft anerkannt und mein Ex Mann hat sie aberkannt. So ist es auch richtig. Das Problem war nur, daß ich nur verheiratet war zum Zeitpunkt der Geburt. Nun bin ich geschieden und mein Lebensgefährte tritt jetzt auch richtig auch Vater ein, hat man mir gesagt. Kann ich denn meinem Sohn den Nachnamen meines Lebensgefährten geben?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wenn die Scheidung war und alles offiziell ist kann das Kind wie der leibliche Vater heißen. Gruß,NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.