Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

nachts kein Sonn- u. Feiertagszuschlag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: nachts kein Sonn- u. Feiertagszuschlag

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Sehr geehrte Frau Bader, mein Bruder arbeitet als Altenpfleger. Er hatte jahrelang nur Früh- u.Spätschicht. Da bekam er dann den Stundenlohn + 1 € bzw. 3 € Sonn- bzw. Feiertagszuschlag. Seit etwas über einem Jahr arbeitet er nur noch nachts. Jetzt bekommt er Stundenlohn + Nachtzuschlag. Aber eben keinen Sonntags- u.Feiertagszuschlag mehr. Das kommt mir komisch vor. Er arbeitet doch trotzdem noch am WE. Dieses Jahr sogar über die Weihnachtsfeiertage u. auch Neujahr. Dabei kann er jetzt eigentlich jedes bißchen Geld gut gebrauchen, denn er wird bald Vater. Wieso sollte er keinen Anspruch mehr auf diese Zuschläge haben nur weil er nachts arbeitet? Was halten Sie davon? LG u. schonmal vielen Dank für Ihre Hilfe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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