Hallo, am 10.4. endet mein Erziehungsurlaub, am 30.6. beginnt der neue Mutterschutz. Nun hat mir mein Arbeitgeber für die Zeit dazwischen einen sog. Nachtrag zum bisherigen Vollzeit-Anstellungsvertrag ausgestellt, in dem eine Arbeitszeit für diese Zeitspanne von 16 Stunden pro Woche vereinbart ist, ebenso natürlich auch ein entsprechend geringeres Gehalt! Wonach wird nun das Mutterschaftsgeld berechnet? Bringt mir diese Lösung Nachteile? Ich danke Ihnen sehr für Ihre Antwort!! Mit schönem Gruß Karin