Hallo Frau Bader,
gestern war ich beim Arzt und habe erfahren, dass ich in der 6. SSW Woche bin.
Ich arbeite 5 Tage in der Woche in einer Bäckerei von 3.30Uhr bis 7.30Uhr.
Das für Schwangere ein Beschäftigungsverbot in der Nacht gilt, weiß ich.
Mein Arzt sagte, dass ich kündigen solle, was ich aber des Geldes wegen nicht machen kann.
Nun meine Fragen:
1. Gilt dieses Verbot von Beginn der Schwangerschaft ab?
2. Gelten in Bäckereien anderen Nachtzeiten?
3. Muß der Arbeitgeber mir einen Job tagsüber anbieten? (Wenn ja, kann ich da mitbestimmen, da ich nur vormittags arbeiten könnte, da ich eine 2-Jährige Tochter habe.)
3. Habe ich Alternativen?
Vielen Dank für ihre Antworten im voraus,
Ina
Mitglied inaktiv - 23.06.2004, 20:10
Antwort auf:
Nachtarbeit in Bäckerei
Hallo,
sorry, der hat ja keine Ahnung. Natürlich kündigen Sie auf keinen Fall!
Gem. § 8 MuschG fallen Sie unter ein beschäftigungsverbot und werden in dieser Zeit, falls eine uMsetzung nicht möglich ist, vom AG weiter beschäftigt. Wenden Sie sich an das gewerbeaufsichtsamt.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.06.2004
Antwort auf:
Nachtarbeit in Bäckerei
Hi, wenn ich mich nicht täusche, dürfen Schwangere erst ab 6 Uhr beschäftigt werden, Nachtarbeit ist grundsätzlich verboten.
Der AG ist grundsätzlich verpflichtet, einer Schwangeren einen ihr zumutbaren Arbeitsplatz anzubieten - in deinem Fall also ab 6 Uhr!
http://www.rechtsrat.ws/gesetze/muschg/01.htm
§ 8 Übersicht
Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit
MuSchG § 8 Absatz 1
Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.
Kann dir dein Chef keine Alternative anbieten, so erteilt der Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot! (Hinweise dazu auch auf der angegebenen Web-Site). Darauf muss man als Schwangere in so einer Situation beharren!
Deine jetztige Arbeit erfüllt keineswegs die Vorschriften, die im Mutterschutz einzuhalten sind und ich finde es eine Frechheit vom FA, dir vorzuschlagen, dass du kündigen sollst. In der Schwangerschaft hast du vollen Kündigungsschutz und durch die SS dürfen dir KEINERLEI finanzielle Nachteile entstehen - sprich, wessen Arbeitsplatz nicht dem Gesetz entspricht, muss entweder eine Alternative angeboten bekommen oder bekommt das BV. Auch eine Krankschreibung ist nicht in diesem Sinne, denn dann hat man ja finanzielle Einbußen, für die man nix kann (und das ist lt. Gesetz ja verboten).
Wenn dein FA dir das Verbot nicht ausstellt (es kostet ihn keinen Pfennig und ich weiß echt nicht, warum sich da manche FA so zickig haben), dann würde ich mit Arztwechsel drohen. Und ihm mal in Großformat diesen Teil des Gesetzes vorlegen - denn er hat die Pflicht, dir das BV zu erteilen.
Mitglied inaktiv - 23.06.2004, 22:43