Frage: Nachnamen

Hallo, meine Tochter hat den Nachnamen ihres Vaters und mein Sohn den Nachnamen von mir. Wir waren nicht verheiratet, und ich habe bei meinem Sohn das alleinige Sorgerecht. Gibt es eine Möglichkeit dass meine Tochter ebenfalls meinen Nachnamen annehmen kann? Die kinder haben den selben Vater und wir sind seit der Schwangerschaft getrennt. Ich bedanke mich schon einmal im Voraus. Liebe Grüße

von Danihoff am 11.01.2024, 14:52



Antwort auf: Nachnamen

Hallo, ich meine, dass beide Kinder bei den gleichen Eltern den gleichen Nachnamen haben müssen. Dann müssten beide KInder heißen wie das ältere KInd. Ansonsten ist eine Namensänderung niocht so einfach möglich. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.01.2024



Antwort auf: Nachnamen

Hey das war das gleiche bei uns.Man hat mir beim Standesamt gesagt ,dass wenn das Kind den Nachnamen von dem Vater hat und wenn er das einmal unterschrieben hat ,muss er das umändern des Nachnamen zustimmen .Da ist egal ob du alleine sorgeberechtigt bist.Mein Sohn hat direkt den Nachnamen von mir bekommen ,und wenn ich meinen neuen Mann jetzt heirate ,darf ich ihn sogar so nennen wie mein neuer Mann mit seinem Nachnamen,wenn er diesen zustimmt(der neue Mann )Da kann der Erzeuger nichts dran machen,weil ich davon auch das Sorgerecht habe,aber das Kind hatte nicht von Geburt an den Nachnamen von seinem Vater .Hätte er auch den Nachnamen gehabt ,hätte der Erzeuger erstmal zustimmen müssen. Hoffe ich habe es verständlich geschrieben.Liebe Grüße

von Tulpe2023 am 11.01.2024, 19:20



Antwort auf: Nachnamen

Das wäre insofern merkwürdig, dass dann eigentlich aufgrund der ersten Vaterschaftsanerkennung mit Namenserklärung doch auch alle weiteren gemeinsamen Kinder den Nachnamen des Vaters bekommen müssten? Die Einbenennung wie hier jemand schreibt kommt nur bei einer Hochzeit in Betracht.

von Tini_79 am 12.01.2024, 07:01



Antwort auf: Nachnamen

Ich denke, die Vaterschaftsfestellung erfolgte bei Kind2 erst nach Geburt. Dann hat der standesbeamte geschlafen oder es wurde noch keine aktuelle Geburtsurkunde beantragt. Da muss man selbst tätig werden. Wissen viele aber nicht. Ubd glauben irrsinnigerweise, die Geburtsurkunde, welche mal bei der Geburt ausgestellt wurde, wäre die korrekte. Die verliert aber die Gültigkeit, sobald es eine Vaterschaftsfestellung gibt. Wäre es korrekt gelaufen, müssten beide Kinder wie der Vater heißen. Das wird dann rückgewickelt. Auf den Umstand, das alle gemeinsamen Kinder automatisch den Nachnamen vom Vater bekommen, darauf ist die Userin auch zu 100% auch hingewiesen worden. Auch welche weiteren Folgen es hat, wenn das Kind wie der Vater benannt wird. Notfalls list man halt auch mal die Erklärung welche man unterschrieben hat. Da steht das auch alles drin.

von Neverland am 12.01.2024, 15:53



Antwort auf: Nachnamen

Ich hab dieselbe Situation, Vaterschaftsanerkennung erfolgte schon in der Schwangerschaft. Beide Kinder unterschiedliche Nachnamen. Gleicher Vater.

von la-floe am 12.01.2024, 20:41



Antwort auf: Nachnamen

Dann hat da wohl jemand bei der Arbeit gepennt. Das deutsche Recht regelt es anders.

von Neverland am 12.01.2024, 21:39



Antwort auf: Nachnamen

Und der Vater hat die Vaterschaft des zweiten Kindes anerkannt und es hat niemand in Frage gestellt, dass es deinen Nachnamen bekommt?

von Tini_79 am 13.01.2024, 10:32



Antwort auf: Nachnamen

bei alleinigem SR für das zweite Kind! Wäre ja interessant, wenn der Vater das SR erstreitet - dann müsste der Nachname von Kind 2 geändert werden? https://www.familienrecht-bremen.de/aktuelles/beschluesse-und-artikel/nachnamen-von-geschwisterkindern.html

von Tini_79 am 13.01.2024, 10:39



Antwort auf: Nachnamen

der Vater hat das GSR bekommen, als Kind 2 4 Jahre war. An den Nachnamen hat sich dadurch nichts geändert. @Neverland der Vater hat nach der Geburt nicht mitgewirkt, und damit eine Geburtsurkunde erstellt werden konnte hat die Standesbeamtin meinen Namen vergeben.

von la-floe am 13.01.2024, 10:53