Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nachnamen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Nachnamen

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wie ist das mein Freund und ich leben nur zusammen wir möchten aber gerne das das Kind seinen Nachnamen bekommt, geht das wen ja was mußen wir dann beachten. Danke!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Halo, ja, eine Vaterschaftsanerkennung braucht man, nicht aber das gemeinsame Sorgerecht. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

hallo gabi, wir sind in der gleichen situation. grundsätzlich: ja, das geht. du musst ihm vorher beim jugendamt als 'sorgeberechtigt' oder wie das auf beamtendeutsch heisst eintragen lassen. der rest läuft dann über's standesamt. ruf am besten dort an, die geben dir am besten bescheid und sagen dir welche dokumente dazu brauchst. die haben mir auch gesagt, dass man das sogar vor der geburt des kindes machen kann. ich werde dann wohl 1-2 monate davor dort vorsprechen. also, kurz: es geht und das standesamt ist fast tägl. damit konfronitiert und kann am besten bescheid sagen. alles gute noch und liebe grüße cora


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

hallo, unsere kleine hat auch den namen des vaters bekommen. dafür mußt du zum jugendamt, eine vaterschaftsanerkennung machen, dann geht das problemlos. du bekommst dann papiere die du mit ins kh nimmst, von da gehen ja die kompletten unterlagen zum standesamt. das wars. gleichzeitig könnt ihr beim jugendamt das gemeinsame sorgerecht eintragen lassen. gruß may


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.