Mitglied inaktiv
Guten Tag. Mein Ehemann und ich hatten einen Mindestmietsvertrag aus dem wir beide aussteigen möchten. Wir wollen auf den Sonderkündigungsrecht greifen. Die familiäre Situation ändert sich mit der Geburt des Kindes erheblich. Die berufliche Situation ist so dass ich in die Elternzeit gehen werde und Passagier aus dem Berufsleben aussteigen werde. Unser Arbeitgeber ist aktuell in der Insolvenz. Der Vertrag verweist ausdrücklich auf Sonderkündigungsrecht. Wir sollen bei der Nachmieter suche helfen. Machen wir. Und dort steht wir sollen 3 potentielle Mietinteressenten vorstellen. Wörtlich. Ist es der unechten nachmieterklausel gleich zusetzen wo der Mieter verpflichtet ist 3 ersatzmieter mit ähnlicher finanzieller Situation vorzuschlagen? Gibt es bei der Formulierung eine gesetzliche Anforderung an den potentiellen Mietinteressenten?
RUB
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