Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nachfrage zu Kinderaktivitäten

Frage: Nachfrage zu Kinderaktivitäten

Aria3131

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Guten Tag Frau Bader, weiter unten haben Sie auf eine Nachfrage zu den Kinderaktivitäten geantwortet, dass das Kind zu den Aktivitäten geht und die Eltern sich eben einigen müssen. Wir haben das gleiche Problem, dass mein 8- jähriger Sohn nur alle 2 Wochen zum Basketball gehen kann, da der Vater ihn ebenfalls nicht hin bringen möchte bzw. ihn eben erst von dort abholt. Dies geht bereits mit Corona- Unterbrechung seit 2 Jahren so. Ich bin manchmal kurz davor, den Sohn einfach selbst von der Schule abzuholen und ihn zum Basketball zu bringen, wo der Vater ihn dann abholen kann. Was würde in diesem Fall denn passieren? Ich bin mir sicher, dass der Vater gerichtliche Konsequenzen ziehen würde und weiß nicht, was dies für folgen haben könnte. Wir haben auch einen selbst vereinbarten Vertrag der die Kinderumgangszeiten regelt. Freundliche Grüße und vielen Dank für Ihre Mühe, die die sich bei den Antworten immer geben!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das arme KInd kann nur eine 14 Tage seinem Hobby nachgehen, weil der Vater querschlägt? DAS würde ich gerichtich klären lassen. Ich würde ihn hinbringen und dem Vater das mitteilen. Und zwar regelmäßig. Man weiß nie, wie Gerichte entscheiden, aber er muss schon sehr gute Argumente haben, warum ihm die Abholung nicht möglich ist. Ich bin nicht sicher, ob Eltern klar ist, was sie ihren Kindern so antun. Liebe Grüße NB


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