Aria3131
Sehr geehrte Frau Bader, weiter unten hat eine Dame gefragt, ob der Vater im November noch den Kinderbonus rückwirkend abziehen darf. Ihre Antwort habe ich so verstanden, dass dies nicht geht, da der Unterhalt ja zum ausgeben da ist. Bei mir wurde nun ebenfalls im November der Unterhalt gekürzt. Nun habe ich bei meinem Jugendamt angerufen und die sagen, dass der Vater dies noch bis Ende des Jahres machen darf. Was ist nun korrekt? Kann ich nun dagegen vorgehen oder nicht? Ich habe einen Titel über 100%. Herzlichen Dank vorab und freundliche Grüße
Hallo, grundsätzlich einmal ist zu klären, ob Sie einen Titel haben. Das ist ja bei Ihnen der Fall. Dann darf er schon mal gar nicht einfach kürzen. Korrekterweise müsste er Sie auffordern, für die Monate zu verzichten. Ansonsten bleibe ich bei meiner Ansicht. Liebe Grüße NB
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